Ex-Bundesanwalt Rudolf Gerber (†91) gestorben

    Rowena Goebel
    Rowena Goebel

    Bern,

    Der ehemalige Bundesanwalt Rudolf Gerber ist im Alter von 91 Jahren verstorben. Er stolperte über die Geldwäscherei-Affäre um alt Bundesrätin Elisabeth Kopp.

    Elisabeth Kopp
    Alt Bundesrätin Elisabeth Kopp und der ehemalige Bundesanwalt Rudolf Gerber. - Keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Ein Anruf und Vertuschungen zwangen alt Bundesrätin Elisabeth Kopp 1989 zum Rücktritt.
    • Auch der damalige Bundesanwalt Rudolf Gerber war in das Versteckspiel verwickelt.
    • Vor einer Woche ist er – fünf Tage nach seiner Frau – im hohen Alter verstorben.

    Die Affäre um alt Bundesrätin Elisabeth Kopp sorgte Ende der 80er Jahre für Schlagzeilen. Mitten drin: der damalige Bundesanwalt Rudolf Gerber. Jetzt ist er im Alter von 91 Jahren verstorben, wie einer Todesanzeige zu entnehmen ist.

    Gerber trat im Jahr 1989 zurück, nachdem ihm eine Untersuchungskommission und ein Disziplinarverfahren Fehler im Zusammenhang mit dem Telefon-Skandal um die erste Bundesrätin unterstellten.

    Rudolf Gerber
    Rudolf Gerber (links) trat im Jahr 1989 als Bundesanwalt zurück. - Keystone

    Im Oktober 1988 erfuhr Kopp, dass die Firma Shakarchi im Verdacht stand, Geldwäscherei zu betreiben. Am selben Tag informierte sie ihren Mann, Verwaltungsratsmitglied des Unternehmens, per Telefon und riet ihm, zurückzutreten. Dieser Empfehlung leistete er sofort Folge.

    Gerbers Fehler in der Affäre Kopp

    Laut Untersuchungsberichten beging Gerber bald darauf einen ersten Fehler. Der damalige Bundesanwalt soll im November des selben Jahres in einer Pressemitteilung den Eindruck erweckt haben, Kopp habe bis zum 8. November 1988 überhaupt nichts gewusst.

    Die Ermittler waren der Ansicht, dass Gerber dies hätte unterlassen sollen. Er sei zudem vorgängig gewarnt worden, die Öffentlichkeit mit der Mitteilung zu täuschen.

    Elisabeth Kopp
    Elisabeth Kopp und ihr inzwischen verstorbener Ehemann Hans W. Kopp. - Keystone

    Zum zweiten hat der Bundesanwalt wohl zu lange zugewartet, bis er am 9. Dezember 1988 im Hinblick auf die Eröffnung eines Strafverfahrens gegen Frau Kopp etwas unternahm. Zu diesem Zeitpunkt hatten verschiedene Zeitungen bereits vom Telefon-Tipp an Kopps Ehemann berichtet.

    Bald nach dem 10. November 1988 soll für Gerber demnach klar gewesen sein, dass die alt Bundesrätin schwer verdächtigt wurde, das Amtsgeheimnis verletzt zu haben.

    Das Telefongespräch und das Verleugnen desselben hatten auch für die erste Frau im Bundesrat schwere Folgen: Nur wenige Monate später gab sie ihren Rücktritt bekannt. Sie liess allerdings verlauten, dass sie «weder rechtlich noch moralisch irgendeine Schuld» treffe.

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