Erwerbsersatz für Dienstleistende wird ab 2026 digitalisiert
Der Bundesrat hat Gesetzesanpassungen bezüglich Anmeldungen für Erwerbsverfahren verabschiedet. Ab 2026 sollen Anmeldungen digital eingereicht werden können.

Ab 2026 sollen Dienstleistende in der Armee, im Zivildienst und Zivilschutz sowie bei «Jugend und Sport» ihre Anmeldungen für Erwerbsersatzleistungen (EO-Taggelder) digital einreichen können. Der Bundesrat hat am Freitag entsprechende Gesetzesanpassungen verabschiedet.
Damit würden die Dienstorganisationen die geleisteten Diensttage künftig in einem automatisierten Verfahren auf digitalem, standardisiertem Weg an die dafür verantwortliche Zentrale Ausgleichsstelle der 1. Säule melden, heisst es in der Mitteilung des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV).
Als Erstes müsse die dienstleistende Person ihre persönlichen Informationen ins System eingeben und den Antrag für EO-Leistungen online freigeben. Danach hole die zuständige AHV-Ausgleichskasse die Lohndaten beim Arbeitgeber ein, schrieb das BSV.
Systemaufnahme voraussichtlich im Jahr 2026
«Dieser digitalisierte Ablauf ersetzt den heutigen Prozess mit Papierformularen, der aufwändig und störungsanfällig ist», heisst es weiter. Das System soll voraussichtlich 2026 in Betrieb gehen.