Erlenbach ZH: Anzeige gescheitert – Gemeindepräsident kann aufatmen
Gegen den Erlenbacher Gemeindepräsidenten Philippe Zehnder wird es kein Verfahren geben. Alt-Gemeinderäte wollten ihn wegen übler Nachrede vor Gericht bringen.

Das Wichtigste in Kürze
- Im Juni haben fünf Alt-Gemeinderäte Anzeige gegen Philippe Zehnder erstattet.
- Sie warfen dem amtierenden Gemeindepräsidenten von Erlenbach ZH üble Nachrede vor.
- Die Staatsanwaltschaft See/Oberland sieht nun von einem Gerichtsverfahren ab.
In Erlenbach ZH hatte eine Gruppe ehemaliger Gemeinderäte im Juni den amtierenden Gemeindepräsidenten Philippe Zehnder wegen übler Nachrede angezeigt.
Nun stellt sich heraus, dass ihre Bemühungen um weitere rechtliche Schritte gescheitert sind. Wie die «Zürichsee-Zeitung» berichtet, hat die Staatsanwaltschaft See/Oberland entschieden, keine Untersuchung gegen Zehnder einzuleiten.
Die Anschuldigungen der Alt-Gemeinderäte entstanden nach einer Untersuchung zur Vergabe von Planungsaufträgen in Erlenbach über einen Zeitraum von 23 Jahren. Ein vom Gemeinderat beauftragtes Anwaltsbüro stellte fest, dass einige Aufträge fehlerhaft vergeben wurden.
«Unwissenheit oder Bequemlichkeit»
Gegenüber der «Zürichsee-Zeitung» kommentierte Gemeindepräsi Zehnder diese Verfehlungen. Er behauptete, Fehler seien nicht aus Böswilligkeit entstanden, sondern «aus Unwissenheit oder Bequemlichkeit». Daraufhin erstatteten fünf ehemalige Gemeinderäte Anzeige.

Die Staatsanwaltschaft kam diesbezüglich zum Schluss, dass Zehnders Aussagen nicht strafbar sind. Es gebe keinen hinreichend konkreten Anfangstatverdacht, wie es in der Zeitung heisst. Zudem liege eine Ehrverletzung nur dann vor, wenn durch Äusserungen eine Person als minderwertig herabgesetzt wird.
Sie stellte klar, dass nicht jede Kritik oder negative Darstellung als Ehrverletzung gilt. Die Aussage, dass eben keine Böswilligkeit unterstellt wurde, wird Zehnder dabei positiv angerechnet.
Gemeindepräsi erleichtert
Philippe Zehnder zeigte sich erleichtert über die Entscheidung der Staatsanwaltschaft. Er äusserte jedoch seine Besorgnis über das Vorgehen der Alt-Gemeinderäte und deren Auswirkungen auf das Milizsystem und die Demokratie.
Ebenso habe ihm nicht gefallen, dass die Kritik an ihm bezüglich der Anzeige hauptsächlich über die Medien kommuniziert worden sei.
Für Alt-Gemeinderäte ist die Sache damit beendet
Martin Rübel, einer der fünf Alt-Gemeinderäte, war wenig enttäuscht über die Entscheidung der Staatsanwaltschaft. Aber er ist über deren Argumentation irritiert. Solange man Menschen als Politiker beleidigt, sei es wohl in Ordnung, sagte er der «Zürichsee-Zeitung» verwundert.
Trotzdem haben Rübel und seine Kollegen beschlossen, keine Beschwerde gegen die Verfügung einzureichen. Sie wollten lediglich ein Zeichen setzen, dass es nicht akzeptabel ist, seine Vorgänger zu beleidigen.