Emotionales Plädoyer von Familie-Anwalt am Bezirksgericht Brugg

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Brugg,

Vor dem Bezirksgericht Brugg AG hat der Anwalt der Familie des verstorbenen Patienten der Klinik Königsfelden in einem Plädoyer die beiden beschuldigten Ärzte der Verletzung fundamentaler Rechtsgüter bezichtigt.

Die Psychiatrischen Dienste Aargau (PDAG) befinden sich in Windisch bei Brugg. (Archivbild)
Die Psychiatrischen Dienste Aargau (PDAG) befinden sich in Windisch bei Brugg. (Archivbild) - zvg PDAG

Die Oberärztin und der Leitende Arzt hätten gegenüber dem Patienten das Grundrecht jedes Menschen auf Leben verletzt, sagte der Anwalt am Mittwochmorgen in seinen emotionalen Ausführungen. Sie hätten ihm seine Würde genommen und zudem jeglichen Leitlinien für ärztliche Tätigkeit zuwider gehandelt. Die strafrechtliche Beurteilung müsse dies abbilden.

Der 18-jährige sei Autist gewesen – in der Klinik der Psychiatrischen Dienste Aargau (PDAG) habe sich aber niemand um ihn gekümmert, der sich mit dieser Krankheit auskannte. Der junge Mann sei tatsächlich ein wenig anders gewesen als die Norm. Das habe auf der Station offenbar gestört.

Man habe den Patienten mit Medikamenten versucht ruhig zu stellen und ihn während eines Monats in einem Isolierzimmer untergebracht, was international als Hochrisiko-Massnahme gelte. Dies habe man auch noch beibehalten, als sich sein Zustand fulminant verschlechterte und die selbstverletzenden Stürzte immer häufiger wurden.

Am 30. Dezember 2020 wurde er reglos im Zimmer aufgefunden. Mit schwersten Kopf- und weiteren Verletzungen wurde er ins Unispital Zürich gebracht, wo er Anfang Januar 2021 starb.

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