Der Bundesrat hat einen Bericht darüber vorgelegt, in welchem Rahmen die Schweiz künftig Strafregisterdaten mit EU-Staaten austauschen kann.
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Der Bundesrat debattiert, ob die Schweiz und EU-Mitgliederstaaten künftig elektronisch Strafregisterdaten austauschen können. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der elektronische Austausch von Strafregisterdaten mit der EU hätte Vorteile, so der Bund.
  • Die Schweiz prüft den Beitritt zum European Criminal Records Information System (Ecris).
  • Aktuell erfolgt der Datenaustausch per Post.
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Laut dem Bundesrat wäre es von Vorteil, wenn die Schweiz und die EU Strafregisterdaten elektronisch und damit schneller austauschen könnten. Eine systematische Abfrage von Strafregisterauszügen für EU-Staatsangehörige, die eine Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz beantragen, ist aber nicht vereinbar mit dem Freizügigkeitsabkommen. Das schreibt der Bundesrat in einem am Mittwoch verabschiedeten Bericht ans Parlament.

Baume-Schneider
Polizei- und Justizministerin Elisabeth Baume-Schneider. - keystone

Er ist demnach dafür, Gespräche mit der EU mit Blick auf einen Beitritt zum European Criminal Records Information System (Ecris) aufzunehmen. Allerdings bleibe abzuklären, ob die EU zur Aufnahme solcher Gespräche bereit sei. Ebenso müsse eruiert werden, ob eine Teilnahme der Schweiz aus Sicht des EU-Rechts überhaupt möglich wäre.

Zur besseren Verhinderung und Aufklärung von Straftaten

Könnten die Schweiz und die EU-Mitglieder Informationen aus ihren Strafregistern direkt austauschen, würde dies die Arbeit von Strafverfolgungsbehörden und Gerichten verbessern, schreibt der Bundesrat. Dies würde für die Verhinderung als auch die Aufklärung von Straftaten dienen und die Sicherheit verbessern.

Ein Datenaustausch ist bereits möglich, auf der Grundlage des Europäische Rechtshilfeübereinkommens. Es sieht vor, dass sich die Vertragsstaaten gegenseitig über strafrechtliche Verurteilungen ihrer Staatsangehörigen informieren. Dies kann gebündelt erfolgen, einmal pro Jahr.

Bis heute Datenaustausch per Post

Die Folge ist, dass Informationen über im Ausland verurteilte Schweizerinnen und Schweizer erst verzögert ins Schweizer Strafregister kommen. Ecris dagegen sieht vor, dass die beteiligten Staaten so rasch wie möglich über Verurteilungen informieren. Heute tauschen die Schweiz und die EU Strafnachrichten per Post aus.

Dass die Schweiz systematisch Strafregisterauszüge bei EU-Staatsangehörigen einholt, die ein Aufenthaltsgesuch stellen, ist laut Bundesrat aber nicht möglich. Das würde gegen das Freizügigkeitsabkommen verstossen.

Die Abklärungen hatte der Kanton Tessin mit zwei Standesinitiativen verlangt. Der Südkanton wollte, dass systematisch Informationen über allfällige Vorstrafen eingeholt werden, wenn EU-Bürgerinnen und -Bürger eine Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz wünschen.

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