Die Kirche ist seit Jahren dem Vorwurf ausgesetzt, bei Neuanstellung nicht genügend zu kontrollieren. Eine neue Massnahme könnte nun etwas Abhilfe schaffen.
Die Massnahme zur Vorweisung eines Strafregisterauszugs ist nicht neu.
Die Massnahme zur Vorweisung eines Strafregisterauszugs ist nicht neu. - Pixabay
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Das Wichtigste in Kürze

  • Personen im Kirchendienst sollen künftig einen Strafregisterauszug vorlegen.
  • Die Bischofskonferenz wird Ende Februar über den Antrag abstimmen.

Im Kampf gegen sexuelle Übergriffe in der Kirche sollen Personen im Kirchendienst bei Neuanstellungen künftig einen Strafregisterauszug vorlegen müssen. Dies schlägt das Fachgremium sexuelle Übergriffe im kirchlichen Umfeld den Schweizer Bischöfen vor.

Die Bischofskonferenz soll an ihrer nächsten ordentlichen Sitzung Ende Februar über den Antrag abstimmen, wie die SRF-Sendung «HeuteMorgen» am Donnerstag unter Berufung auf den Präsidenten des Fachgremiums, Toni Brühlmann, berichtete.

Neuanstellung und Wechsel

Es sei vorgesehen, dass in Zukunft bei jeder Neuanstellung von Personen, die im Kirchendienst arbeiten, einen Privatauszug aus dem Strafregister vorzulegen haben, sagte Brühlmann. Dabei gehe es sowohl um Kandidatinnen und Kandidaten für den priesterlichen Dienst sowie auch um Priester, die ihre Stelle wechseln wollen.

Der Vorwurf sei viele Jahre gewesen, dass nicht genügend kontrolliert worden sei und Informationen nicht weitergegeben wurden, sagte Brühlmann weiter. «Mit dieser Massnahme möchte man nun ein griffiges Instrument in die Hand bekommen, um entsprechende Vorkommnisse zu verhindern.»

Massnahme nicht neu

Die Massnahme zur Vorweisung eines Strafregisterauszugs ist nicht neu. In der Diozsöse Lausanne, Genf und Freiburg gilt eine solche Pflicht bereits seit mehreren Jahren. Wer in der Diözese neu angestellt wird sowie jeder Seelsorger, der Stellvertretungen übernimmt, wird verpflichtet, einen Auszug aus dem Strafregister vorzuweisen.

Die Bischofskonferenz hatte bereits 2014 Richtlinien zu sexuellen Übergriffen verschärft. Festgehalten wurde dabei unter anderem, dass «von Seelsorgern und kirchlichen Mitarbeitern, die aus anderen Wirkungsorten und besonders aus dem Ausland kommen, prinzipiell ein erweiterter Strafregisterauszug» verlangt werden muss.

Im Januar dieses Jahres war bekannt geworden, dass ein Kandidat für ein Pfarreramt in Riehen BS wegen sexueller Handlungen mit Kindern vorbestraft war. Dem zuständigen Bischof Felix Gmür war die Vorstrafe laut eigenen Angaben bekannt gewesen. Nach Veröffentlichung der Verurteilung aus dem Jahr 2012 durch die Presse zog der Mann seine Kandidatur zurück.

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