Eis auf dem Dach: So viel muss LKW-Fahrer blechen
Im Winter 2024 handelte ein LKW-Fahrer im Kanton Aargau fahrlässig: Er liess Eis auf dem Dach seines Fahrzeugs, welches prompt einen Sattelschlepper traf.

Das Wichtigste in Kürze
- Das Aargauer Obergericht bestätigte die Verurteilung eines LKW-Lenkers.
- Dieser entfernte Eis vom Dach seines Fahrzeugs nicht ordnungsgemäss.
- Während er in Kölliken AG unterwegs war, krachte ein Stück Eis auf einen Sattelschlepper.
- 400 Franken Busse muss der Fahrer nun berappen.
Zum Start ins Jahr 2024 war ein Lastwagenfahrer im Kanton Aargau äusserst unvorsichtig unterwegs. In Kölliken fuhr er auf der Suhrentalstrasse, als plötzlich eine Eisscholle vom Dach seines LKW rutschte.
Diese traf die Frontscheibe eines Sattelschleppers. Wie das «Zofinger Tagblatt» berichtet, wandte sich der Fahrer des getroffenen Fahrzeugs auch prompt an die Polizei.
Ein Weg durch mehrere Instanzen
Per Strafbefehl wurde dem bereits mehrfach vorbestraften LKW-Fahrer eine bedingte Geldstrafe (30 Tagessätze zu je 120 Franken) aufgebrummt. Dazu kam eine Busse in Höhe von 700 Franken. Der Vorwurf laut «Zofinger Tagblatt»: Inverkehrbringen eines Fahrzeugs in nicht betriebssicherem Zustand.
Gegen dieses Urteil zog er vor Gericht – teilweise erfolgreich. Das Bezirksgericht Zofingen reduzierte die Strafe, hielt den Mann aber weiter für schuldig wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln.
Eine bedingte Geldstrafe (20 Tagessätze à 100 Franken) und eine Busse von 400 Franken sollte er nun begleichen.
Doch auch damit gab sich der LKW-Lenker nicht zufrieden. Er wollte einen Freispruch und zog vor das Aargauer Obergericht. Es sei nicht ausreichend bewiesen, dass er auch wirklich an diesem Vorfall beteiligt gewesen war.

Schon bei der Polizei erklärte der Angeklagte, Eis durch Schlagen von innen auf das Dach entfernt zu haben. Ebenso habe er seinen Fahrstil angepasst und nicht bemerkt, Eis während der Fahrt verloren zu haben.
LKW-Fahrer bleibt schuldig
Das Obergericht sieht es gemäss «Zofinger Tagblatt» anders. Die Beweislage sei klar.
Zusätzlich merkte das Gericht an, dass das Schlagen das Eis auf der Plane gelockert habe. Die Gefahr sei dadurch sogar gestiegen. Dennoch sei er losgefahren.
Eine Gefährdung sei in Kauf genommen wurden durch das nur teilweise Entfernen. Gar als rücksichtslos bezeichnete das Gericht das Verhalten. Es blieb bei der Strafe, die bereits das Bezirksgericht verhängte.








