Die Parkuhr ist defekt, trotzdem hängt eine Busse an der Windschutzscheibe. Das Verständnis der Anwohner in Horgen ZH hält sich in Grenzen.
Die defekte Parkuhr sorgt für Gesprächsstoff. - Nau.ch/Drone-air-media.ch
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Trotz defekter Parkuhr verteilt ein Parkplatz-Betreiber in Horgen ZH Bussen.
  • Gemäss dem Rechtsexperten sind solche Bussen rechtens.

Eine Parkuhr vor dem Impfzentrum in Horgen ZH sorgt für rote Köpfe. Denn sie funktioniert nicht. Gratis sind die Parkplätze dennoch nicht.

Denn der Betreiber verteilt fleissig Bussen von 50 Franken. Das Argument: Wenn die Parkuhr ausser Betrieb sei, bestehe keine Berechtigung zum Parkieren. Zudem könne man auch mit Smartphone-Apps bezahlen.

Parkuhr
Diese Parkuhr funktioniert nur mit App-Zahlung. - Nau.ch/Drone-air-media.ch

Nau.ch hat sich vor Ort umgehört. Das Vorgehen des Parkplatz-Betreibers kommt nicht gut an. Natalie (29) aus Wädenswil ZH sagt: «Ich fände eine Parkbusse nicht fair, wenn ich nicht in der Lage wäre, das Ticket zu zahlen.»

«Man will zahlen, kann aber nicht»

Gleich sieht es auch Alison (52) aus Horgen: «Man möchte zahlen, aber es ist nicht möglich. Ich fände eine Busse darum nicht fair.»

Sally aus dem Tessin
Die Tessinerin Sally würde die Service-Hotline anrufen. - Nau.ch/Drone-air-media.ch

Sally (29) aus dem Tessin sagt hingegen: «Ich würde erst die Service-Nummer anrufen, und fragen, was ich tun muss.» Stünde keine Nummer auf der Parkuhr, würde sie sich einen anderen Parkplatz suchen.

Autofahrer in der Pflicht

Doch was sagt das Gesetz? David Knecht, Rechtsanwalt von Prof. Giger & Partner Rechtsanwälte, erklärt: «Die Busse ist im geschilderten Fall rechtens.»

Impfzentrum
Die Parkuhr steht gleich beim Impfzentrum. - Nau.ch/Drone-air-media.ch

Zwar sei so ein Fall noch nie vor Bundesgericht abschliessend beurteilt worden, allerdings vor einem kantonalen Verwaltungsgericht. «Dieses hat entscheiden, dass die Verantwortung des Lenkers uneingeschränkt gilt. Wenn die Parkuhr nicht funktioniert, ist der Lenker verpflichtet, ein anders Parkfeld zu suchen.»

Haben Sie Verständnis für den Parkplatz-Betreiber?

Ermöglicht der Betreiber zudem eine Zahlung via App, würde dies laut Knecht eigentlich ausreichen. «Man spricht in diesem Fall von einer stillschweigenden Vereinbarung.»

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

BundesgerichtSmartphoneFrankenGesetz