Ein ehemaliger Gemeindepräsident steht wegen angeblichen Diebstahls vor Gericht. Er behauptet, es handele sich um eine Schenkung.
Hettlingen
Der ehemalige Gemeindepräsident von Hettlingen ist am Bezirksgericht Zürich angeklagt. Er soll in seiner Funktion als Treuhänder einer Klientin Geld gestohlen haben. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/ENNIO LEANZA

Der ehemalige Gemeindepräsident von Hettlingen bei Winterthur hat am Mittwoch am Bezirksgericht Zürich den Vorwurf des Diebstahls abgestritten. Eine Klientin habe ihm aus Dankbarkeit eine Schenkung gemacht.

Der 68-Jährige soll die Taten in seiner Funktion als Treuhänder begangen haben. Bei einer Hausdurchsuchung wurde bei ihm ein Teil des Geldes und der Münzen gefunden. «Ich habe nichts gestohlen», beteuerte der Beschuldigte am Mittwoch vor Gericht.

Die mittlerweile mit Exit aus dem Leben geschiedene Seniorin habe ihn mit einer Schenkung über 200'000 Franken und rund fünf bis sechs Kilogramm Goldmünzen bedacht. Dies, nachdem er bei ihr vermeintlich gestohlene Goldvreneli-Rollen gefunden hatte. Sie sei sehr dankbar gewesen, auch für die Arbeit, die er für sie geleistet habe.

Geldverstecke und Anschuldigungen

Zusätzlich habe sie ihm 25 Kilogramm Gold versprochen. Die Vermögenswerte versteckte er im Weinkeller und im Schuhschrank, selbst seiner Frau sagte er nichts davon.

Er habe das eben nicht gross herumerzählen wollen. Dass er bei anderer Gelegenheit der Klientin 800'000 Franken gestohlen haben soll, wies der ehemalige Gemeindepräsident zurück. Eine Nachbarin hatte vor Gericht erklärt, die Seniorin habe rund eine Million Franken, die «eiserne Reserve», in Alufolie gehüllt zu Hause gehortet. Sie habe Angst vor einem Krieg gehabt.

Der Treuhänder schätzte das Vermögen seiner Klientin auf 20 bis 25 Millionen Franken. Zusätzlich besass sie vier Wohnungen. Der ehemalige FDP-Gemeindepräsident ist auch wegen Betrugs in Zusammenhang mit einem Covid-Kredit angeklagt.

Verteidigung fordert Freispruch

Die Anklage verlangt eine Freiheitsstrafe von insgesamt 4,5 Jahren. Die Aussagen der Seniorin und die gefundenen Vermögenswerte sprächen gegen den Beschuldigten.

Der Verteidiger des 68-Jährigen verlangte hingegen einen Freispruch. Die Seniorin sei sehr misstrauisch gewesen und habe immer wieder Personen beschuldigt, ihr Geld gestohlen zu haben. Allenfalls solle das Gericht eine Busse wegen Vergehens in Zusammenhang mit dem Covid-Kredit sprechen. Der Prozess wird am Nachmittag fortgesetzt.

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