Ehefrau mit Öl übergossen und getötet – 17 Jahre Knast

Marie Augustin
Marie Augustin

Lenzburg,

Ein Mann (60) übergoss seine Ehefrau (47) im Februar 2023 in Rupperswil AG mit heissem Öl und tötete sie mit mehreren Messerstichen. Nun wurde er verurteilt.

Imbiss Frau niedergestochen Öl
Das Bezirksgericht Lenzburg AG verurteilte den Täter zu einer Freiheitsstrafe und einem Landesverweis. (Symbolbild) - depositphotos

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Bezirksgericht Lenzburg AG sprach einen Mann wegen der Tötung seiner Ehefrau schuldig.
  • Er hatte die Mutter seiner Kinder am gemeinsamen Arbeitsplatz umgebracht.
  • Die Chefin musste die grausige Tat mitansehen.

Im Februar 2023 ereignete sich eine grausame Tat in einem Imbisslokal in Rupperswil AG: Ein Mann übergoss seine Frau zuerst mit heissem Öl und tötete sie anschliessend mit mindestens acht Messerstichen. Beide hatten in dem Imbiss gearbeitet – die 47-Jährige verstarb noch am Tatort.

Wie das «SRF» schreibt, wurde der 60-Jährige am Donnerstag vor dem Bezirksgericht Lenzburg AG verurteilt.

Neben einer 17-jährigen Freiheitsstrafe wurde ein Landesverweis von 15 Jahren ausgesprochen. Der ursprünglich aus Sri Lanka stammende Täter muss sich zudem einer therapeutischen Massnahme unterziehen.

Tötung wegen eingebildeter Affäre

Die Tat wurde von der Chefin des Mannes beobachtet. Diese leidet deswegen noch heute an einer posttraumatischen Belastungsstörung.

Der Beschuldigte entschuldigte sich, «vor allem bei meinen Kindern», wie das «SRF» zitiert. Seine Ehefrau war die Mutter von drei gemeinsamen Kindern.

Mann Ehefrau Öl erstochen
Blick auf Rupperswil AG: In einem Imbisslokal tötete ein Mann aus Sri Lanka seine Frau. (Archivbild) - keystone

Das Motiv war laut dem Gerichtspräsidenten «eingebildete Eifersucht»: Der Täter war überzeugt, seine Frau habe eine Affäre mit seinem Schwiegersohn. Dafür zeigten sich laut Gericht «keine Anhaltspunkte, keine Hinweise, gar nichts».

Dass die Augenzeugin die Tat mitansehen musste, wurde zusätzlich als einfache Körperverletzung eingestuft. Der 60-Jährige muss in mehreren Fällen Genugtuung bezahlen, insgesamt rund 190'000 Franken. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann weitergezogen werden.

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