Ehefrau erstochen: Obergericht Zürich bestätigt 20 Jahre Haft
Das Zürcher Obergericht hat das Urteil gegen einen 49-jährigen Türken bestätigt. Der Mann wurde wegen Mordes an seiner Ehefrau zu 20 Jahren Haft verurteilt, weil er sie erstochen habe.
Die Tat ereignete sich im Oktober 2021 in Zürich-Altstetten. Laut «Tages-Anzeiger» hat der Mann seine 30-jährige Noch-Ehefrau mit zehn Messerstichen erstochen.
Brutal erstochen vor der Haustür
Der Verurteilte war erst zweieinhalb Wochen vor der Bluttat aus dem Gefängnis entlassen worden. Trotz Kontaktverbot lauerte er seiner Frau vor der Haustür auf, wie der «Tages-Anzeiger» berichtet.
Die Frau wollte sich demnach scheiden lassen und hatte eine neue Beziehung begonnen. Dies hatte sie ihrem Noch-Ehemann mitgeteilt.
Staatsanwaltschaft forderte lebenslänglich
Die Staatsanwaltschaft hatte eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert. Sie bezeichnete die Tat als «Ehrenmord», wie «Watson» berichtet.
Die Verteidigung plädierte hingegen auf Totschlag. Sie forderte eine maximale Freiheitsstrafe von fünf Jahren.
Täter rastet im Gerichtssaal aus
Nach der Urteilsverkündung kam es zu einem Eklat im Gerichtssaal. Der Verurteilte rastete komplett aus.
Hast du selbst schon einmal Gewalt in einer Partnerschaft erlebt?
Neben der Haftstrafe wurde auch eine 15-jährige Landesverweisung bestätigt. Diese soll für den gesamten Schengenraum gelten, so «Watson».
Femizide in der Schweiz
In der Schweiz ereignen sich erschreckend häufig Femizide. Laut «Tagesanzeiger» wird alle zwei Wochen eine Frau durch einen männlichen Angehörigen getötet.
Diese schockierende Statistik offenbart ein dunkles Kapitel der Gesellschaft. Besonders brutal war der Fall einer ehemaligen Miss-Schweiz-Finalistin im Februar 2024. Wie «BZ Basel» berichtet, soll ihr Ehemann sie erwürgt und anschliessend zerstückelt haben.
Der 41-jährige Täter zeigte laut «Tagesanzeiger» eine «auffällig hohe kriminelle Energie». Er soll den Leichnam mit verschiedenen Werkzeugen zerteilt und Teile sogar mit einem Stabmixer zerkleinert haben.
Beratung
Solltest du auch Gewalt erleben, kannst du dich an diese Stellen hier wenden. Die Opferhilfe Schweiz bietet für alle Betroffenen und deren Umfeld in jedem Kanton kostenlose, vertrauliche und anonyme Beratung.
Die Fachstelle Zwangsheirat bietet vertrauliche Beratung in Fällen von Zwangsheirat, Liebesverbot oder Druck im Zusammenhang mit der Wahl des Lebenspartners.
Das Netzwerk gegen Mädchenbeschneidung Schweiz bietet vertrauliche Beratungen. Diese können Personen wahrnehmen, die von weiblicher Genitalverstümmelung betroffen sind oder damit bedroht werden.