Echt-Pelz soll besser gekennzeichnet werden. Der Bund passt die Deklarationsverordnung zu Pelz an.
Echter Pelz
Besonders am Jackenkragen dürfte man in nächster Zeit wieder einige Pelze unterwegs beobachten können. - sda - KEYSTONE/PETER KLAUNZER
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Das Wichtigste in Kürze

  • Kunden möchten beim Kauf von Pelz mehr Informationen zur Herkunft.
  • Die EDI revidierte heute Montag die Deklarationsverordnung für Echtpelz an.

Echter Pelz soll künftig explizit als solcher gekennzeichnet werden. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat diese und weitere Anpassungen der Pelzdeklarationsverordnung in die Vernehmlassung gegeben.

Mehr Transparenz

Die Kundschaft möchte wissen, ob ein Produkt tierischer Herkunft sei, oder ob es sich um Kunstpelz handle. Das schreibt die Behörde in einer Mitteilung von heute Montag. Für Laien sei dies aber oft nicht ersichtlich. Künftig soll deshalb bei echtem Pelz die Deklaration «Echtpelz» gut sichtbar und leicht leserlich angebracht werden müssen.

Die Angabe «Herkunft unbekannt» soll ebenfalls möglich sein. Grund dafür ist, dass auf Auktionen die Informationen über Gewinnungsart und Herkunft nicht weiter gegeben werden.

Deklaration der Gewinnungsarten

Änderungen werden auch bei der Deklaration der Gewinnungsart des Fells vorgeschlagen. Die Deklaration «Käfighaltung mit Naturböden» soll gestrichen werden. In der Praxis würden die Tiere aus hygienischen und ökonomischen Gründen nicht in Käfigen mit Naturböden gehalten.

Die Begriffe «Rudelhaltung» und «Herdenhaltung» sollen durch die Deklaration «Gruppenhaltung» ersetzt werden. Tiere, die für die Verwendung in der Pelzindustrie bestimmt seien, würden praktisch nicht in Herden oder Rudeln gehalten. Beide Begriffe sollen daher gestrichen werden.

Sonderregelung bei Kaninchen

Neu werden nur noch die Deklarationen «Käfighaltung mit Gitterböden» und «Gruppenhaltung» (stets ohne Gitterböden) möglich sein. Diese beiden Begriffe seien aber für die Haltung von Kaninchen nicht immer zutreffend. Für sie sollen weitere Deklarationsmöglichkeiten geschaffen werden.

Bei unbekannter Gewinnungsart gibt es folgende Alternativen: Angaben, ob das Produkt aus der Jagd (mit oder ohne Falle) oder Käfighaltung stammt.

Die vorgeschlagenen Anpassungen sind das Resultat des Berichts zur Pelzdeklarationspflicht. Der Bundesrat veröffentlichte ihn im vergangenen Jahr. Die Pelzdeklarationsverordnung ist seit 2013 in Kraft. Die Schweiz ist das einzige Land in Europa, das eine solche Gesetzgebung kennt.

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