Drohnen-Kaufverträge: Missbräuchliches Einsichtsbegehren abgewiesen
Eine Allianz um die Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (GSoA) ist mit einer Beschwerde vor dem Bundesgericht gescheitert.

Die Organisationen wollten Einsicht in die Verträge zum Kauf von israelischen Aufklärungsdrohnen des Typs «Hermes 900 HFE» erhalten.
Das Bundesgericht erachtete das Vorgehen der Beschwerdeführer als missbräuchlich, wie aus dem am Mittwoch veröffentlichten Urteil hervorgeht. Sie hätten versucht, mit einer sogenannten vorsorglichen Beweisführung an die Kaufverträge zu gelangen.
Für die Einsicht in amtliche Dokumente wie die Kaufverträge sei der Weg über das Öffentlichkeitsgesetz vorgesehen. Diesen administrativen Prozess hätten die Organisationen mit ihrem Vorgehen umgehen wollen.
Klage gegen Verträge
Zuvor hatte bereits das Obergericht des Kantons Bern im Juli 2025 die Eingabe der Organisationen zurückgewiesen. Es qualifizierte die Klage als missbräuchlich, da sie nicht auf zivilrechtliche Ansprüche abziele, sondern politische Ziele verfolge.
Hinter der Beschwerde stehen neben der GSoA die Schweizerische Liga für Menschenrechte und die Schweizerische Anwaltsvereinigung für Palästina sowie zwei Privatpersonen.
Die Organisationen wollten mit der Einsicht in die Verträge die Erfolgsaussichten einer Klage zur Nichtigkeitserklärung des Drohnengeschäfts mit dem israelischen Hersteller Elbit Systems prüfen. (Urteil 4A_452/2025 vom 14.9.2026)






