Digitales Langzeitarchiv für Berner Gemeinden wird erweitert
Berner Gemeinden sollen künftig bei der digitalen Langzeitarchivierung mehr Möglichkeiten haben.

Die bernischen Gemeinden sollen bei der digitalen Langzeitarchivierung künftig deutlich mehr Möglichkeiten haben. Das hat der Grosse Rat am Montag beschlossen. Das geänderte Archivierungsgesetz verabschiedete er in zweiter Lesung mit 133 zu 0 Stimmen.
Die Revision schafft unter anderem die Rechtsgrundlage für die Langzeitarchivierung von kommunalen Daten aus Anwendungen, die von Kanton und Gemeinden gemeinsam genutzt werden. Ein Beispiel dafür ist die Anwendung eBau für elektronische Baubewilligungsverfahren.
Auf Antrag der vorberatenden Kommission beschloss der Rat, dass das digitale Langzeitarchiv den politischen Gemeinden auch für weitere Daten zur Verfügung stehen kann. Zudem soll der Kanton in Zukunft auch Kirch- und Burgergemeinden ein digitales Langzeitarchiv anbieten können.
Neuerungen im Archivgesetz
Weitere Neuerungen im Archivierungsgesetz hatte der Grosse Rat bereits im März beschlossen. So schuf er die Voraussetzungen, dass die Archive der psychiatrischen Kliniken in Bern, Münsingen und Biel ins bernische Staatsarchiv überführt werden können.
Zudem wurden die rechtlichen Grundlagen geschaffen, damit Staatsbeiträge an Forschungseinrichtungen wie das Gosteli-Archiv fliessen können.
Das Gosteli-Archiv zur Geschichte der schweizerischen Frauenbewegung ist seit 2021 eine Forschungseinrichtung von nationaler Bedeutung.