Digitale Überwachung in Spitälern nimmt zu
Kameras am Krankenbett? Eine Ethikkommission hat sich in einer neuen Stellungnahme gegen eine routinemässige digitale Überwachung in Spitälern und Pflegeheimen ausgesprochen.

Solche Systeme dürften nur in begründeten Einzelfällen zum Einsatz kommen, schrieb die Zentrale Ethikkommission (ZEK) der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) in einer am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme.
Immer häufiger kommen laut der ZEK digitale Überwachungssysteme in Spitälern und Heimen zum Einsatz. Während diese etwa in der Intensivmedizin seit langem eingesetzt werden, hielten sie nun auch zunehmend Einzug auf Bettenstationen und in der Langzeitpflege.
Jede Form der digitalen Überwachung stellt laut der Ethikkommission einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte dar. Dies betreffe nicht nur Patientinnen und Bewohner, sondern auch Angehörige, Besuchende und das Personal. Besonders schutzbedürftig seien Menschen in stationären Einrichtungen, da sie ihren privaten Rückzugsraum teilweise oder dauerhaft aufgeben müssten.
Als schwersten Eingriff stuft die ZEK eine dauerhafte und nicht anonymisierte Überwachung mittels Bild und Ton ein, also etwa eine Überwachung mit Kameras. Eine solche sei in der Regel nicht erforderlich und daher unzulässig. Auch die Speicherung von Aufnahmen sei meist nicht zu rechtfertigen.
Die Kommission anerkennt zwar, dass der Einsatz solcher Systeme in gewissen Situationen eine unverzichtbare Ergänzung sein kann. Auf Intensivstationen helfe beispielsweise eine punktuelle Bildübertragung, kritische Situationen zu erkennen. Eine medizinisch indizierte und zeitlich begrenzte Verwendung könne im Einzelfall zu einer effektiveren Versorgung beitragen und gelte in der Regel als zulässig.
Die ZEK kommt in der Stellungnahme aber zum Schluss, dass digitale Überwachungssystem niemals routinemässig eingesetzt werden dürfen. Die Kommission betont zudem, dass technologische Fortschritte die menschliche Betreuung und persönliche Zuwendung nicht ersetzen könnten. Diese blieben ein unverzichtbarer Bestandteil einer ganzheitlichen Versorgung.






