Diese Änderungen treten am 1. November in der Schweiz in Kraft
Neue Regeln bei der Flugpassagier- und der Schengener Personendaten-Weitergabe sowie bei der Modernisierung der Schweizer Ausweisdokumente: Diese Gesetzesänderungen treten in der Schweiz ab dem 1. November in Kraft.

FLUGSICHERHEIT: Mit der am 1. November in Kraft tretenden Flugpassagierdatenverordnung müssen Fluggesellschaften in der Schweiz ab Februar 2027 detaillierte Passagierdaten an eine nationale Stelle übermitteln, an die beim Bundesamt für Polizei (Fedpol) angesiedelte Passenger Information Unit (PIU). Die neue Verordnung regelt die Formate und Zeitpunkte dieser Übermittlung, um Terrorismus und schwere Straftaten effektiver zu bekämpfen. Passagiere werden künftig vor der Buchung über die Datenerfassung informiert. Diese Massnahme konkretisiert das vom Parlament verabschiedete Flugpassagierdatengesetz und soll die Sicherheit im Luftverkehr erhöhen, während gleichzeitig Datenschutzbestimmungen eingehalten werden müssen.
SCHENGEN: Eine neue Verordnung regelt ab dem 1. November detailliert den nationalen Teil des Schengener Informationssystems (N-SIS) und die Aufgaben des SIRENE-Büros in der Schweiz, der nationalen Anlauf- und Koordinationsstelle für das Schengener Informationssystem (SIS) beim Bundesamt für Polizei (Fedpol). Sie präzisiert, wie die Schweizer Behörden Personendaten im Rahmen der internationalen Polizeizusammenarbeit verwalten und austauschen. Ziel ist es, die innere Sicherheit zu stärken und die Grenzkontrollen effektiver zu gestalten, indem die Datenverarbeitung standardisiert wird. Diese Anpassung dient der Umsetzung der internationalen Schengen-Verpflichtungen und soll eine reibungslose Kooperation mit anderen Schengen-Staaten im Kampf gegen Kriminalität gewährleisten.
AUSWEISE: Die Schweiz modernisiert ihre Ausweisdokumente und passt die entsprechende Verordnung an. Ab dem 1. November wird der bisherige «provisorische Pass» neu als «Notpass» bezeichnet, was für mehr Klarheit sorgen soll. Zudem werden Identitätskarten künftig explizit in Varianten mit und ohne Datenchip angeboten, wobei die Erfassung biometrischer Daten wie Fingerabdrücke für Pässe und ID-Karten mit Chip präzisiert wird, auch im Hinblick auf internationale Standards. Die Gebühren für die verschiedenen Ausweisarten wurden ebenfalls neu festgelegt, um den administrativen Aufwand und die technischen Neuerungen abzubilden. Diese Änderungen betreffen alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die einen neuen Pass oder eine neue Identitätskarte beantragen.
LANDWIRTSCHAFT: Am 1. November tritt auf den Schweizer Rinderhaltungsbetrieben ein neues Regime für den Umgang mit der Bovinen Virus-Diarrhoe (BVD, auch «Rinderdurchfall» genannt) in Kraft. Die bisherige Einteilung in «nicht gesperrt», «gesperrt» und «Einzeltiere gesperrt» für Betriebe entfällt. Neu gibt es nur noch zwei Einteilungen: «BVD-frei» oder «nicht BVD-frei», wie das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) mitteilte. BVD-freie Betriebe können ab 1. November ohne Einschränkungen Tiere «verstellen», wie das BLV schreibt. Für nicht BVD-freie Betriebe gelten Auflagen. Mit diesem neuen Regime endet eine zweijährige Übergangsphase auf dem Weg zur BVD-Freiheit in der Schweiz. Das BLV verfolgt nämlich das Ziel, diese Tierseuche in der Schweiz auszurotten. Dem BLV zufolge sind heute über 99 Prozent der Schweizer Rinderhaltungen frei von BVD.






