Crans: Walliser Staatsanwaltschaft eröffnet drittes Strafverfahren
Im Zuge der Brandkatastrophe von Crans-Montana hat die Walliser Staatsanwaltschaft ein drittes Strafverfahren eröffnet.

Das Wichtigste in Kürze
- Der ehemalige Sicherheitsverantwortliche von Crans-Montana wird einvernommen.
- Es ist das dritte Strafverfahren, welches die Walliser Staatsanwaltschft eröffnet hat.
- Der Barbetreiber soll die Empfehlungen des Mannes zweimal nicht umgesetzt haben.
Die Walliser Staatsanwaltschaft hat wegen der Brandkatastrophe in Crans-Montana ein drittes Strafverfahren eröffnet. Es richtet sich gegen einen ehemaligen Sicherheitsverantwortlichen der Gemeinde.
Der Mann war während der Sicherheitskontrollen von 2018 und 2019 in der Gemeinde Crans-Montana tätig. Seine Empfehlungen seien zweimal vom Betreiber nicht umgesetzt worden. Nun wird er als Beschuldigter von der Staatsanwaltschaft einvernommen.
Anwalt bestätigt Strafverfahren
«Ich bestätige, dass mein Mandant für den 9. Februar als Beschuldigter vorgeladen ist», sagte der Rechtsanwalt David Aïoutz am Donnerstag zu Keystone-SDA. Er bestätigte damit eine Meldung des Westschweizer Radios und Fernsehens RTS.
Mit dem Verfahren sollen mögliche strafrechtliche Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit den festgestellten Mängeln in der Bar bestimmt werden.
Die Betreiber der Unglücksbar unterstehen weiterhin den vom Walliser Zwangsmassnahmengericht angeordneten Ersatzmassnahmen anstelle der Untersuchungshaft.






