Der ehemalige Raiffeisen Chef Pierin Vincenz kommt in U-Haft

    Seit Dienstag sitzt Pierin Vincenz hinter Gittern. Nun steht fest: Dort wird er noch eine Weile bleiben. Der ehemalige Raiffeisen-Chef wurde in U-Haft gesetzt.

    vincenz anwalt
    Der Prozess um Pierin Vincenz beginnt nächste Woche. - keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Seit Dienstag sitzt der ehemalige Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz hinter Gittern.
    • Nun hat das Zürcher Zwangsmassnahmengericht auf Anraten der Staatsanwaltschaft U-Haft angeordnet.
    • Damit soll verhindert werden, dass der ehemalige Star-Banker sich mit weiteren Beschuldigten abspricht.
    • Die Staatsanwaltschaft wirft Vincenz ungetreue Geschäftsbesorgung vor.

    Er war einer der goldigsten Sterne am Banker-Himmel, jetzt ist der ehemalige Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz hart gefallen: Das Zürcher Zwangsmassnahmengericht hat dem Antrag der Staatsanwaltschaft stattgegeben und Vincenz in Untersuchungshaft gesetzt.

    Damit soll verhindert werden, dass der einst gefeierten Banker und ehemaliger Aduno-Verwaltungsratspräsident sich mit weiteren Beschuldigten abspricht.

    Neben Vincenz wurde auch für einen ehemaligen Verwaltungsrat der Kreditkartengesellschaft Aduno Untersuchungshaft angeordnet. Die Staatsanwaltschaft erteile vorerst keine weiteren Auskünfte, hiess es in der Mitteilung.

    Die Staatsanwaltschaft wirft Vincenz ungetreue Geschäftsbesorgung vor. Er soll bei Firmenübernahmen der Kreditkartengesellschaft Aduno und der Investmentgesellschaft Investnet ein Doppelspiel gespielt und persönlich abkassiert haben. Vincenz bestreitet die Vorwürfe. Es gilt die Unschuldsvermutung (Nau berichtete).

    Harte Haft

    Hinter Gittern könnte es sehr hart werden für den 62-jährigen Bündner. In Untersuchungshaft sind die Regeln streng. Besuch darf nur einmal wöchentlich hinter einer Glasscheibe empfangen werden. Telefonate, selbst mit dem Anwalt, sind untersagt. Meist verbringen die Häftlinge 23 Stunden des Tages in ihrer Zelle.

    Zwar kann der Haftentscheid am Zürcher Obergericht und, im Falle einer Niederlage, auch am Bundesgericht angefochten werden. Den Entscheid muss Vincenz aber in diesen unangenehmen Umständen abwarten.

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