Der Bund will nach Gerichtsentscheid um Zölle weiter verhandeln

Nach dem Gerichtsentscheid des US-Supreme Court will der Bund weiter mit den USA um die Zölle verhandeln.

Parmelin Trump WEF
Bundespräsident Guy Parmelin hat am WEF in Davos US-Präsident Donald Trump getroffen. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Nach dem Entscheid des Supreme Courts packt Trump gleich die nächsten Zölle aus.
  • Der Bundesrat möchte derweilen an den Verhandlungen mit den USA festhalten.
  • Das Urteil ebnet möglicherweise den Weg für Rückerstattungen für betroffene Unternehmen.

Exponentinnen und Exponenten aus der Verwaltung und der Wirtschaft rechnen nach dem Zoll-Urteil des Supreme Court nicht mit einem Kurswechsel der USA. Der Bundesrat möchte derweilen an den Verhandlungen mit den USA festhalten.

Auch wenn klar ist, dass US-Präsident Donald Trump in der Zollpolitik seine Kompetenzen überschritten hat – er ist nicht befugt, per Notstandsgesetz eigenständig Zölle zu verhängen -, will der Bund seine Taktik nicht ändern.

Bundespräsident Guy Parmelin liess am Samstag mitteilen, dass er die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs sowie die erneuten Zoll-Ankündigungen des US-Präsidenten zur Kenntnis nehme. Er äussere sich dazu inhaltlich nicht.

Der Bundesrat lasse die Entwicklungen und deren Folgen analysieren und werde «zu gegebener Zeit» über allfällige Entscheide informieren.

Kein Abbruch der Handelsgespräche vorgesehen

Grundsätzlich versichert der Bund, dass er seine Linie in den laufenden Gesprächen mit Washington nicht ändern werde.

«Das Hauptziel der laufenden Verhandlungen war von Anfang an, ein rechtsverbindliches Abkommen zu schliessen, das den Schweizer Unternehmen die grösstmögliche Rechtssicherheit bietet», erklärte das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) am Samstag gegenüber Keystone-SDA.

Ein Abbruch der Handelsgespräche als Reaktion auf den Richterspruch ist dabei laut WBF-Kommunikationschef Urs Wiedmer nicht vorgesehen.

Für das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) bleibt das vorrangige Ziel, Arbeitsplätze und die Schweiz als Produktionsstandort zu erhalten und den Unternehmen den bestmöglichen Zugang zum sehr wichtigen amerikanischen Markt zu gewährleisten.

kürzungen hilfe entwicklung
Staatssekretärin Helene Budliger Artieda. (Archivbild) - keystone

Seco-Chefin Helene Budliger Artieda geht davon aus, dass die Zölle auf jeden Fall in Kraft bleiben werden, wie sie im Interview mit dem «Sonntagsblick» erklärte. Derzeit sei aber noch einiges unklar. «Nicht ausgeschlossen ist, dass die US-Administration weitere Zölle mit einem neuen Erlass einführen könnte», sagte sie.

Das sagt Rahul Sahgal von der schweizerisch-amerikanischen Handelskammer

Der Entscheid von US-Präsident Donald Trump, einen zusätzlichen weltweiten Zoll zu erheben, verändere die Situation der Schweizer Exporteure nicht grundlegend, stellte Rahul Sahgal von der schweizerisch-amerikanischen Handelskammer im Gespräch mit Keystone-SDA fest. Für die Schweizer Unternehmen dürften die konkreten Auswirkungen gering bleiben.

Sahgal geht nach eigener Aussage von Anpassungen um zwei oder drei Prozentpunkte je nach Branche aus. Die Ausnahmen für Pharmazeutika und Gold blieben bestehen.

Mit dem von Donald Trump angekündigten neuen Steuersatz sei die Schweiz anderen Ländern gleichgestellt, so Sahgal weiter. «Wir haben 150 Tage Zeit, um ein Handelsabkommen auszuhandeln.» Für den Handelskammer-Vertreter tritt der transatlantische Handel jedoch in eine neue Ära ein, die durch dauerhaft geltende Zölle gekennzeichnet ist.

Rahul Sahgal
Rahul Sahgal, Chef der Schweizerisch-Amerikanischen Handelskammer. - Screenshot amcham.ch

Das habe man bereits bei den 50-prozentigen Zöllen auf Stahl und Aluminium gesehen, die während Trumps erster Amtszeit zwischen 2017 und 2021 eingeführt wurden. «Damals hatten wir gehofft, dass sie mit dem Amtsantritt von Joe Biden wieder abgeschafft würden, aber sie wurden beibehalten.»

Dass die Märkte positiv auf den Gerichtsentscheid reagiert hätten, sei vor allem auf das institutionelle Signal zurückzuführen, das die US-Justiz ausgesendet hat. «Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs zeigt deutlich, dass Rechtsstaatlichkeit und Gewaltenteilung in den Vereinigten Staaten funktionieren», sagte Rahul Sahgal und sprach von «einer sehr guten Nachricht».

Expertin: 200 Milliarden Dollar an Zöllen zu Unrecht eingenommen

Saghal wies auch darauf hin, dass das Urteil den Weg für mögliche Rückerstattungen der seit Einführung der Zölle im Frühjahr 2025 von den Unternehmen bereits gezahlten Zuschläge ebnet. Schweizer Unternehmen müssten nun Rückerstattungsanträge stellen, da es um sehr hohe Summen gehe, sagte er. Aber: «Ob sie dieses Geld schnell erhalten werden, bin ich mir nicht sicher.»

Erste Unternehmen habe gemäss einem Artikel in der «NZZ am Sonntag» bereits entsprechende Schritte im Visier.

Anne Deysine, Universitätsprofessorin und Spezialistin für amerikanisches Recht und Justiz, ging in einem Interview mit RTS davon aus, dass von der Trump-Regierung insgesamt rund 200 Milliarden Dollar an Zöllen zu Unrecht eingenommen worden sei.

Donald Trump «kann der Schweiz immer noch sehr, sehr wehtun, wenn er will», sagte Stefan Legge, Wirtschaftsdozent an der Universität St. Gallen, in einem Interview mit der «Sonntagszeitung». Deshalb sollte der Bundesrat seiner Meinung nach weiterhin auf gute Beziehungen hinarbeiten – so schwierig das auch sein möge.

«Zölle sind so zentral für seine Politik, dass er sich das ganze Bouquet an rechtlichen Grundlagen, die alle ihre Vor- und Nachteile haben, zu Nutzen machen wird», so der Ökonom weiter. Niemand könne sich jetzt bei diesen handelspolitischen Streitigkeiten zurücklehnen, nur weil Trump «ein Spielzeug» verloren habe.

Vor diesem Hintergrund wird die Efta-/EU-Delegation der Schweizer Bundesversammlung kommende Woche für einen mehrtägigen Arbeitsbesuch in die USA reisen, um über Zölle und Handelspolitik zu sprechen. Diese Reise war schon lange geplant.

Supreme Court erklärte am Freitag Trump-Zölle für teilweise rechtswidrig

Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten erklärte am Freitag die vom US-Präsidenten verhängten Zölle für teilweise rechtswidrig, da dieser seiner Meinung nach seine verfassungsmässigen Befugnisse überschritten habe, indem er ein Notstandsgesetz (IEEPA von 1977) nutzte, um diese Zölle ohne Zustimmung des Kongresses zu erheben. Diese als «reziprok» eingestuften Zölle werden als Machtmissbrauch angesehen.

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Donald Trump reagierte am Freitagabend mit der Einführung neuer weltweiter Zölle, zunächst in Höhe von 10, dann von 15 Prozent, die für alle Länder gelten. Sie sollen am Dienstag in Kraft treten.

Der US-Präsident stützt sich nun auf Abschnitt 122 des Trade Act. Diese Bestimmung ermächtigt ihn, «angesichts eines schwerwiegenden Ungleichgewichts in der Zahlungsbilanz» für 150 Tage ohne sofortige Zustimmung des Kongresses Zölle zu erheben.

Kommentare

User #3952 (nicht angemeldet)

Patriots abbestellen. Mamba kaufen.

User #6516 (nicht angemeldet)

Die USA hat 8 Milliarden Handelüberschuss gegenüber der Schweiz, also gibt es für die Schweiz 0% Zölle und für die USA 10%

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