In Bern haben hunderte Menschen gegen die Abschiebung von Flüchtlingen nach Kroatien demonstriert. Das Land sei nicht sicher für Rückführungen.
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Keine Ausschaffung nach Kroatien: das haben am Samstag in Bern mehrere hundert Kundgebungsteilnehmende vor dem Bundeshaus gefordert. - sda - KEYSTONE/ALESSANDRO DELLA VALLE
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Das Wichtigste in Kürze

  • Vor dem Bundeshaus in Bern haben hunderte Personen demonstriert.
  • Sie sind gegen eine Abschiebung von Flüchtlingen nach Kroatien.

Mehrere hundert Personen haben am Samstagnachmittag vor dem Bundeshaus in Bern gegen die Abschiebung von Asylsuchenden nach Kroatien protestiert. Die Schweiz müsse Flüchtlingen eine «würdige Aufnahme» bieten, forderten sie.

Kroatien sei für Flüchtlinge kein sicheres Land, in das sie zurückgeschickt werden könnten. Davon zeugten zahlreiche Berichte über menschenunwürdige Behandlung und Gewalt, die Flüchtlinge in Kroatien erfahren hätten, betonten Sprechende an der Kundgebung.

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Flüchtlinge vor Tunesien auf dem Weg nach Italien - AFP

Die Schweiz müsse Rückführungen nach Kroatien und in andere Länder, in denen Menschenrechte von Asylsuchenden verletzt würden, sofort einstellen. Stattdessen sollten alle Personen, die Asyl beantragen und sich in der Schweiz aufhalten, würdig aufgenommen werden. Den Betroffenen sei Zugang zu allen medizinischen Behandlungen zu gewähren, um sich nach den erlittenen Flucht-Traumata erholen zu können.

Zahlreiche Migrantinnen und Migrantenbeteiligten sich an der Kundgebung. Sie wurde von der Neuenburger Organisation «Droit de Rester» (Bleiberecht) und weiteren Partnerinnen und Partnern organisiert. Die bewilligte Kundgebung verlief friedlich.

Dublin-Abkommen ist entscheidend

Im Dublin-Abkommen ist geregelt, welcher Mitgliedsstaat für die Prüfung eines Asylgesuches zuständig ist. Dublin-Staaten sind alle EU-Mitgliedstaaten sowie die vier assoziierten Staaten Schweiz, Norwegen, Island und das Fürstentum Liechtenstein.

Stellt eine Person ein Asylgesuch, muss zunächst geprüft werden, ob sie für die Durchführung des Asylverfahrens dieser Person zuständig ist. Bei einer vorigen Registrierung in einem Dublin-Drittstaat, wird die Person an den zuständigen Staat überstellt.

Hier setzt die Kritik zahlreicher Flüchtlings- und Menschenrechtsorganisationen an. Flüchtlinge würden unwürdig herumgeschoben und in manchen Ländern unmenschlichen Bedingungen ausgesetzt.

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