Das Wildcampen in der Schweiz unterliegt strengen Vorschriften

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Bern,

Eine Nacht unter freiem Himmel gefällig? Wildcampen ist in der Schweiz mancherorts möglich, allerdings unter Auflagen. Der Touring Club Schweiz erinnert an die geltenden Regeln.

Das Wildcampen wird immer beliebter, unterliegt aber strengen Auflagen. (Archivbild)
Das Wildcampen wird immer beliebter, unterliegt aber strengen Auflagen. (Archivbild) - KEYSTONE/URS FLUEELER

WO IST WILDCAMPEN ERLAUBT?

In der Schweiz gibt es keine einheitlichen Vorschriften zum Wildcampen. Die Bestimmungen können sich somit von Gemeinde zu Gemeinde unterscheiden. Der Touring Club Schweiz (TCS) empfiehlt daher, vor dem Übernachten Kontakt mit der Gemeinde oder der örtlichen Polizei aufzunehmen. Auf Privatgrundstücken ist die Genehmigung des Eigentümers oder der Eigentümerin nötig.

In mehreren Schutzgebieten ist das Wildcampen jedoch ausnahmslos verboten, beispielsweise in eidgenössischen Jagdbanngebieten, Wildruhezonen, im Schweizerischen Nationalpark und in anderen Naturschutzgebieten. Biwakieren oberhalb der Waldgrenze wird in der Regel geduldet, sofern die örtlichen Vorschriften und die Umwelt respektiert werden. Ausserhalb der Schweiz ist das Wildcampen laut dem TCS beispielsweise in Norwegen, Schweden, Finnland, Schottland und Albanien erlaubt.

WIE LÄSST SICH DIE NATUR SCHÜTZEN?

Wer in der Natur übernachtet, trägt auch Verantwortung. Der TCS rät in der Mitteilung vom Montag dazu, einen unauffälligen Platz zu wählen und die Ruhe der Wildtiere zu respektieren, insbesondere bei Dämmerung und in der Nacht. Jegliche Lärmbelästigung ist zu vermeiden.

Eine goldene Regel lautet zudem: Es sollen keine Spuren des Aufenthalts zurückbleiben. Der gesamte Abfall, einschliesslich Essensreste, muss mitgenommen werden. Das Entfachen eines Feuers ist nur in ausdrücklich dafür zugelassenen Bereichen erlaubt und muss bei Trockenheit oder Brandgefahr unterbleiben.

WIE BEREITE ICH MICH VOR?

Der Verband weist auch auf Naturgefahren hin. Es wird empfohlen, die Wettervorhersagen zu beachten und bei schlechtem Wetter auf den Ausflug zu verzichten. Standorte in Flussbetten, Lawinenzüge sowie steinschlag- und blitzgefährdete Bereiche sollen gemieden werden.

Kommentare

User #4858 (nicht angemeldet)

Die Meisten kümmert die Umwelt leider herzlich wenig. Ich. Ich. Ich.

User #3792 (nicht angemeldet)

Was ist in der Schweiz schon nicht verboten.

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