Die Schutzmaske gehört für alle Pendler nun zum Alltag. Und doch hadern viele noch mit dem richtigen Tragen. Ein paar Beispiele.
ÖV
Seit dem 6. Juli 2020 gilt im Schweizer ÖV die Maskentragepflicht. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Seit Montag gilt die Maskenpflicht in den öffentlichen Verkehrsmitteln.
  • Um sicher durch den Alltag zu kommen, gilt es fünf No-Gos zu vermeiden.
  • Nach wie vor gilt: Abstand halten und gründlich die Hände waschen.

Die Mund-Nasen-Maske gehört seit Montag zum Pendlerleben dazu. Da wir uns das Tragen einer solchen Maske nicht gewohnt sind, kommt es immer wieder zu skurrilen Szenen. Die Maske am Ohr hängen lassen oder als Kinnstütze? Fehlanzeige.

Damit die Maske im ÖV auch wirklich was nützt, gilt es die folgenden No-Gos zu vermeiden.

1. Ins Gesicht greifen

Die richtige Platzierung der Mund-Nasen-Maske ist besonders in den Anfängen eine Herausforderung. Richtig kompliziert wird es dann für Brillenträger. Sitzt die Maske nicht richtig, greift man sich schnell einmal ins Gesicht, kratzt an der Nase oder reibt sich die Augen.

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1. No-Go: Wer die Maske anfasst, sollte sich danach nicht ins Gesicht fassen – auch nicht wenns juckt. - Nau.ch

Dies bietet dem Erreger wieder eine ideale Gelegenheit, um sich über die Schleimhäute im Körper einzunisten. Deshalb: No-Go.

2. Maske unter dem Kinn tragen

Unter der Maske fehlt die Luft insbesondere an warmen Tagen. Dies verleitet dazu, den Mund-Nasen-Schutz beim Verlassen des Zuges nach unten zu ziehen. Hier ist ebenfalls Vorsicht geboten!

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3. No-Go: Die Maske dient nicht als Kinn-Schutz, deshalb sollte sie auch nicht so getragen werden. - Nau.ch

Sind Sie infiziert mit dem Coronavirus, können die Erreger so schnell auf die Aussenseite der Maske gelangen. Wieder hochgezogen verbreiten sich die Viren beim Ausatmen besonders schnell. Und genau dies soll mit der Maske verhindert werden.

Die Mund-Nasen-Maske soll nicht primär das Kinn, sondern Mund und Nase bedecken.

3. Masken nach unten baumeln lassen

Ebenso wie bei Punkt zwei sollten Sie es vermeiden, die Maske nach unten zu klappen. Dies betrifft die Mund-Nasen-Masken, welche oben und unten separat hinter dem Kopf zusammengebunden werden.

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3. No-Go: Lassen Sie die Maske nicht nach unten baumeln. So haben die Viren freie Bahn. - Keystone

Beim Runterklappen werden besonders viele Viren auf einmal freigesetzt und die virenbelastete Seite wird den Mitmenschen zugewandt.

4. Innenseite anfassen

Anschliessend an Punkt drei kann es passieren, dass bei der herunterhängenden Maske die Innenseite berührt wird. Mit dem Erreger an den Händen fassen wir Türfallen, Einkaufswägeli und vieles mehr an.

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4. No-Go: Die Innenseite der Maske sollte nicht angefasst werden. Durch das Ausatmen sammeln sich die Keime an der Innenseite der Maske. - Nau.ch

So hat das Virus freien Lauf, was es zu vermeiden gilt. Es wird daher empfohlen, die Maske überhaupt nicht anzufassen.

5. Getragene Maske in Ziplock-Säckli stecken

Durch eine luftdichte Verpackung sterben die Viren ab? Fehlanzeige. Da die Maske im Ziplock-Beutel nicht richtig trocknen kann und feucht bleibt, bildet sich schädlicher Schimmel. Dieser hat in der Lunge ebenso wenig zu suchen, wie das Coronavirus.

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5. No-Go: Die Maske sollte nach Gebrauch nicht in einem verschliessbaren Beutel aufbewahrt werden. Das feuchte Milieu begünstigt die Bildung von Schimmel. - Nau.ch

Am besten legen Sie die Maske mit der Innenseite nach oben zum Trocknen hin. Oder sie bügeln den Mund-Nasen-Schutz und töten somit vorhandene Viren und andere Mikroorganismen ab. Geben Sie dabei Acht auf das Material der Maske, nicht jedes Model übersteht die Hitze.

Die Maske ist kein Freipass, Hände waschen gilt weiterhin!

Wer all diese Punkte beachtet, geht sicherer durch den Masken-Alltag. Trotzdem gilt: Die Maske ist kein Freipass! Weiterhin gilt es den Abstand zu wahren und (Sie kennen es bereits) regelmässig die Hände zu waschen.

Auch das richtige Verhalten beim Niesen und Husten schützt Sie und ihre Mitmenschen vor einer Infektion mit dem Coronavirus.

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