Die Schutzmasken gehen ins Geld. Die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (Skos) empfiehlt sie kostenlose Abgabe an Sozialhilfebezüger.
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Schutzmasken werden in einer Filiale von Aldi Süd verkauft. (Symbolbild) - dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Skos empfiehlt Städten und Gemeindendie Gratis-Schutzmasken für Sozialhilfebezüger.
  • Eine vierköpfige Familie muss rund 100 Franken pro Monat aufwenden, rechnet sie.
  • Das würde etwa beim Essen eingespart.

Die Schutzmasken, die seit Anfang Woche im ÖV getragen werden müssen, gehen ins Geld. Die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (Skos) empfiehlt Städten und Gemeinden deshalb, sie kostenlos an Sozialhilfeempfänger abzugeben. Diese regeln das unterschiedlich.

Viele Menschen, die von Sozialhilfe leben, fahren zwar nicht jeden Tag zur Arbeit. Doch auch sie sind auf den ÖV angewiesen. Etwa, wenn sie an Integrations-Massnahmen teilnehmen.

Oder wenn ihre Kinder mit dem ÖV zur Schule fahren und älter als 12 Jahre sind. Ab diesem Alter gilt auch für Kinder Schutzmasken-Pflicht.

Die Sozialhilfe sieht vor, dass pro Monat 40 Franken für die Gesundheitsvorsorge ausgegeben wird. Der Kauf der Schutzmasken liegt da nicht drin. Diese Ausgabe, für eine vierköpfige Familie rund 100 Franken pro Monat, müsste dann etwa beim Essen eingespart werden.

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Ein Mitarbeiter eines Herstellers medizinischer Geräte verpackt Mundschutz-Masken. - dpa

Gemeinden kommen Empfehlung bereits nach

Die Skos empfiehlt Kantonen, Städten und Gemeinden deshalb, den Sozialhilfebezügern mit kostenlosen Masken unter die Arme zu greifen.

Viele Gemeinden kommen dieser Empfehlung nach, wie der Präsident des Zürcher Gemeindepräsidentenverbandes, Jörg Kündig am Mittwoch sagte. Dies gegenüber dem «Regionaljournal Zürich-Schaffhausen». Im Kanton Zürich gebe es bereits Gemeinden, in denen die Sozialhilfebezüger die Schutzmasken kostenlos abholen könnten.

Andere Gemeinden zahlen den Betroffenen den Beitrag für die Masken aus, zusätzlich zum normalen Sozialhilfebetrag. In der Stadt Zürich erhalten die Sozialhilfebezüger den Betrag für den Maskenkauf zurück, wenn sie die Quittung vorweisen.

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