Der Trubel um Windisch AG geht weiter. Elf Personen, die ihre Wohnungen verlassen müssten, wollen die Kündigung des Vermieters anfechten.
familien fall windisch
In Windisch AG müssen 49 Mietende ihre Wohnungen verlassen. - Nau.ch
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Das Wichtigste in Kürze

  • Elf Bewohner einer Liegenschaft in Windisch wollen Beschwerde einlegen.
  • Grund: Sie sollen ihre Wohnungen verlassen, die nachher an Flüchtlinge gehen.
  • Vorerst warten sie ab, ob der Mieter die Kündigung zurückzieht.

Der Fall Windisch (AG) löste diese Wochen Schlagzeilen aus. 49 Wohnparteien müssen ihr zu Hause verlassen. Danach sollen in dem Gebäude minderjährige, unbegleitete Flüchtlinge übergangsmässig unterkommen, so der Plan des Kantons. Anschliessend wird umgebaut.

Ein Aufschrei folgte von links bis rechts, sowie auch von den Bewohnern. Jetzt ist klar: Mindestens elf Personen wollen Beschwerde einreichen und notfalls die Kündigung anfechten. Die Fristen seien zu kurz, argumentiert Björn Waltert gegenüber «agroviatoday».

«Bleibt nichts anderes übrig»

«Wir tragen etwas aus, wo wir überhaupt niemals hinkommen wollten», so eine andere Bewohnerin. Alle drei, die Teil des Interviews sind, äussern ihre Enttäuschung über die Behörden.

Zwar versprach das Sozialdepartement niemand aus den Wohnungen zu werfen, der keine Anschlusslösung hat. Ein Anwalt rät aber: Die Betroffenen sollen sich das schriftlich bestätigen lassen und die Kündigung anfechten. Der Mieter selber könne das dann immer noch zurückziehen, falls es eine Wohnung gefunden hat.

asyl
Aus diesenWohnungen in Windisch AG sollen Asylunterkünfte werden. - Nau.ch

Bis jetzt haben die Mieterinnen und Mieter diesen Schritt nicht gemacht. Sie wollen bis heute Abend abwarten, ob der Vermieter die Kündigung zurückzieht. Mieterin Ariane sagt: «Wenn die Kündigung nicht zurückgezogen wird, bleibt uns nichts anderes übrig, als sie anzufechten.»

Man müsse auch für andere Kanton und Gemeinden zeigen, bis hier hin und nicht weiter, so Waltert. Wenn wir hier jetzt den Kopf hinhalten müssen, machen wir das.» Weiter erwarte er nicht nur eine Entschuldigung vom Kanton. Ebenso fordert er eine Wiedergutmachen in Form vom Kostenübernahme bei allem, was mit dem Umzug zu tun habe, plus Anschlussfindung.

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