Bus Ostschweiz AG: «Vorgehen war ungeschickt»
Die Bus Ostschweiz AG soll zu hohe Subventionen bezogen haben. Möglicherweise folgt noch ein Strafverfahren gegen das Unternehmen.

Das Wichtigste in Kürze
- Am Donnerstag wurde bekannt, dass die Bus Ostschweiz AG hohe Subventionen bezogen hatte.
- Wird ein System dahinter entdeckt, folgt ein Strafverfahren.
- Mittlerweile habe das Unternehmen die Vorgehensweise angepasst.
Die Bus Ostschweiz AG soll zu hohe Subventionen bezogen haben. Die Unternehmensführung nannte die Vorgehensweise am Donnerstag in Widnau SG vor den Medien «aus heutiger Sicht als ungeschickt». Die Gewinne seien in die Infrastruktur und die E-Mobilität investiert worden.
Im Jahr 2018 habe die Unternehmensgruppe ihre internen Finanzflüsse und Verrechnungen überprüft. So heisst es in der Mitteilung der Bus Ostschweiz AG.
Dabei seien Strukturen und Prozesse entdeckt worden, welche nicht mehr den gängigen Standards entsprochen hätten. Deshalb habe vor bald zwei Jahren im Unternehmen ein entsprechender Systemwechsel stattgefunden.
Umgehung von Verbot der Überabschreibung
Die Finanzkontrolle des Kantons St. Gallen hatte im August 2020 festgestellt, dass die Bus Ostschweiz AG vollständig abgeschriebene Busse an ein Tochterunternehmen verkauft hat. Das teilte das Bundesamt für Verkehr (BAV) am Donnerstag mit. Dieses habe die Fahrzeuge von 2012 bis 2019 zu überhöhten Kosten zurück an die subventionierte Muttergesellschaft vermietet.
Es besteht der Verdacht, dass dieses Vorgehen gewählt wurde, um das seit 2011 geltende explizite Verbot von Überabschreibungen zu umgehen. Die Schadenssumme beträgt rund 5,5 Millionen Franken, dazu kommen Zinsen.
Der Verwaltungsrat und die Unternehmensleitung der Bus Ostschweiz wollen nach eigenen Aussagen die Vergangenheit aufarbeiten. Der erwirtschaftete Gewinn der Unternehmen sei laufend in neue Mobilitätslösungen sowie in zeitgemässe Infrastruktur investiert worden.
Ein Strafverfahren ist nicht ausgeschlossen
«Es wurden weder Dividenden noch überhöhte Boni ausbezahlt», wird Verwaltungsratspräsident Daniel Wild in der Medienmitteilung zitiert. Einen gruppeninternen Gewinn aus der «Zurverfügungsstellung» der Fahrzeuge gebe es seit 2020 nicht mehr.
Ob die früheren Vorgehensweisen rechtliche oder finanzielle Folgen haben werde, sei aktuell noch nicht bekannt. Wenn sich bestätige, dass das Unternehmen systematisch vorgegangen sei, will das BAV ein Strafverfahren anstrengen. Das sagte auf Anfrage Andreas Windlinger, Mediensprecher des Bundesamts für Verkehr (BAV).

Es sollen noch zwei weitere Schweizer Unternehmen des öffentlichen Verkehrs (öV) laut den Aufsichtsbehörden zu hohe Subventionen bezogen haben. Es handelt sich um die Freiburgischen Verkehrsbetriebe (TPF) und die Standseilbahn St-Imier-Mont-Soleil BE.