Bundesverwaltungsgericht hebt Bakom-Vergabe für Medienmonitor auf
Das Bundesverwaltungsgericht hebt die Vergabe des «Medienmonitor Schweiz» wegen Mängeln beim Qualitätsmanagement auf.

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Vergabe des Auftrags für den «Medienmonitor Schweiz» durch das Bundesamt für Kommunikation aufgehoben. Der siegreiche Anbieter erfüllt die Anforderungen an das Qualitätsmanagement nicht und hätte ausgeschlossen werden müssen.
Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) muss die Vergabe für den «Medienmonitor Schweiz 2026-2030» neu beurteilen. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde einer unterlegenen Bietergemeinschaft teilweise gutgeheissen. Dies geht aus einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil hervor.
Das Gericht hat festgehalten, dass der berücksichtigte Anbieter die Eignungskriterien nicht erfüllt und sein Angebot aus diesem Grund nicht hätte berücksichtigt werden müssen.
Mangelhaftes Qualitätsmanagement
Die Ausschreibung verlangte den Nachweis eines «eingeführten und regelmässig überprüften internen Qualitätsmanagementsystems». Das Gericht prüfte dieses Kriterium bei der Zuschlagsempfängerin eingehend.
Es gelangte zum Schluss, dass diese kein solches vorweisen könne. Sie habe lediglich ein projektbezogenes Konzept eingereicht. Das entspreche nicht den Anforderungen der Ausschreibung. Weitere Rügen der Beschwerdeführerin zu anderen Eignungskriterien musste das Gericht nicht prüfen.
Das Bakom hatte den Auftrag im Wert von rund 865'000 Franken im Oktober 2025 an den nun ausgeschiedenen Einzelunternehmer vergeben. Eine unterlegene Bietergemeinschaft gelangte daraufhin an das Bundesverwaltungsgericht. Sie machte geltend, der Gewinner erfülle mehrere Eignungskriterien nicht.
Neue Evaluation
Das Bakom muss nun die eingegangenen Angebote unter Ausschluss des bisherigen Gewinners neu evaluieren. Den Auftrag direkt an die zweitplatzierte Bietergemeinschaft zu vergeben, lehnte das Gericht ab.
Ein solcher Entscheid würde in den Ermessensspielraum der Vergabestelle eingreifen. Der Auftrag für den «Medienmonitor Schweiz» umfasst die Untersuchung der Wichtigkeit von Medienangeboten für die Meinungsbildung in der Schweiz. (Urteil B-8795/2025 vom 25.8.2026)






