Bundesrat will Aufsicht über Versicherungen neu regeln

Keystone-SDA
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Bern,

Der Bundesrat hat heute Mittwoch eine neue Vernehmnlassung eröffnet. In dieser geht es um eine Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat eröffnete die Vernehmlassung zu Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes.
  • Laut dieser müssen Versicherungsvermittler Kunden über ihre Provision informieren.

Der Bundesrat will die Aufsicht über Versicherungen lockern, die nur professionelle Kunden bedienen. Zudem sollen ungebundene Versicherungsvermittler die Kunden über ihre Provisionen informieren müssen. Und Versicherungen sollen künftig saniert werden können.

Der Bundesrat hat heute Mittwoch die Vernehmlassung zu Änderungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes eröffnet. Die Massnahmen räumten den Versicherungsunternehmen mehr Handlungsspielraum ein und stärkten den Schweizer Finanzplatz, schreibt der Bundesrat.

Neu sollen die Kunden kategorisiert werden. Versicherer, die ausschliesslich mit professionellen Kunden arbeiten, könnten bei der Aufsicht von Erleichterungen profitieren. Unternehmen mit besonders innovativen Geschäftsmodellen sollen vollständig von der Aufsicht befreit werden.

Schutzbedürfnis ausschlaggebend

Wegfallen würden dabei zum Beispiel Bestimmungen zur Sicherung der Ansprüche der Versicherten, schreibt der Bundesrat im Vernehmlassungsbericht. Dies deshalb, weil professionelle Versicherungsnehmer von sich aus entsprechende Massnahmen ergreifen könnten. Ausserdem seien professionelle Versicherungsnehmer in der Lage, die finanzielle Stabilität ihrer Versicherer und die Einzelheiten des Vertrages zu beurteilen.

Verhaltensregeln für Vermittler

Weiter sollen Verhaltensregeln für Versicherungsvermittler im Gesetz verankert werden. Das Parlament hatte beschlossen, die Versicherungen nicht dem Finanzdienstleistungsgesetz (Fidleg) zu unterstellen. Es beauftragte den Bundesrat, separate Bestimmungen zu erlassen.

Anleihe
Zurich hat eine Anleihe getätigt. - Keystone

Diese seien auf die Bedürfnisse der Versicherungsnehmer zugeschnitten, heisst es im Bericht. Die Verhaltenspflichten sollen nicht für jede Beratung gelten, sondern vor allem für die Beratung zu qualifizierten Lebensversicherungsprodukten. Solche komplexen Produkte rechtfertigten besondere Informationspflichten, argumentiert der Bundesrat.

Transparenz über Provisionen

Ungebundene Vermittler sollen die Versicherungsnehmer ausserdem über die Entschädigung informieren müssen, die sie von Dritten im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistung erhalten. In diesem Zusammenhang wird auch klargestellt, dass ein Versicherungsvermittler nicht gleichzeitig als gebundener und ungebundener Vermittler tätig sein kann, da ungebundene Vermittler in einem Treueverhältnis zu den Versicherten stehen.

Schliesslich will der Bundesrat mit der Gesetzesrevision ermöglichen, dass Versicherungsunternehmen im Krisenfall saniert werden können und nicht liquidiert werden müssen. Das trage insbesondere den Interessen der Versicherungsnehmer im Krisenfall Rechnung, heisst es im Vernehmlassungsbericht.

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