Bundesrat will Transparenzvorschriften für Vereine

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    Bern,

    Der Bundesrat will gegen Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung vorgehen. Er hat am Freitag die Vernehmlassung zu Gesetzesänderungen eröffnet.

    Bundeshaus
    Der Nationalrat lehnt weitere Bundesmittel für das Föderalismus-Institut der Universität Freiburg ab. (Archivbild) - pixabay

    Das Wichtigste in Kürze

    • Der Bundesrat geht mit einem neuen Vorschlag gegen Geldwäsche vor.
    • Für Vereine sollen Transparenzvorschriften erfüllen.
    • Für Anwälte will der Bundesrat aber keine Geldwäscherei-Meldepflicht.

    Anwälte, Notare und andere Berater sollen künftig bei Verdacht auf Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung die Geschäftsbeziehung abbrechen müssen. Der Meldestelle für Geldwäscherei sollen sie den Verdacht aber nicht melden müssen. Das schlägt der Bundesrat vor.

    Hintergrund «Panama Papers»

    Mit Änderungen des Geldwäschereigesetzes will die Regierung sicherstellen, dass die Schweiz internationale Standards im Kampf gegen Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung erfüllt. Am Freitag hat sie die Vernehmlassung dazu eröffnet.

    Im Vernehmlassungsbericht weist der Bundesrat auf die «Panama Papers» hin, welche unter anderem die Teilnahme von 1200 Schweizer Unternehmen an Geldwäsche und Steuervermeidung aufdeckten. Aufgrund der jüngsten Erfahrungen werde es als notwendig erachtet, weitere Tätigkeiten dem Geldwäschereigesetz zu unterstellen, schreibt er.

    Der Bundesrat schlägt nun vor, dass die Sorgfaltspflichten gemäss dem Geldwäschereigesetz neu nicht nur für Finanzintermediäre und Händler gelten, sondern auch für Personen, die bestimmte Dienstleistungen erbringen im Zusammenhang mit der Gründung, Führung oder Verwaltung von Gesellschaften und Trusts. Juristen sollen dabei als Berater fungieren.

    Mehr Transparenz bei Vereinen

    Zudem sollen für Vereine, die an der Sammlung oder Verteilung von Geld zu karitativen Zwecken im Ausland beteiligt sind, neue Transparenzvorschriften gelten. Sie sollen sich ins Handelsregister eintragen und einen Vertreter mit Wohnsitz in der Schweiz bezeichnen müssen. Zudem sollen sie ein Verzeichnis mit Namen und Adressen der Mitglieder führen, auf das in der Schweiz jederzeit zugegriffen werden kann. Kriterien zur Identifikation von Missbrauchsrisiken sollen auf Verordnungsebene festgelegt werden.

    Weiterhin soll weniger Bargeld im Edelmetallhandel fliessen. Wer Edelmetalle erwerbe, soll seine Angaben dazu zusätzlich von einer berechtigten Person prüfen lassen, so der Vorschlag des Bundesrats.

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