2016 wurde die Asylgeseztrevision vom Volk angenommen. Per März tritt auch das letzte Paket in Kraft.
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Aktivisten protestieren im Zürcher Pfingstweid Park gegen die Asylgesetzrevision vom März. - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Asylsuchende müssen von Anfang an eine Beratung und Rechtsvertretung erhalten.
  • Die meisten Asylverfahren sind innerhalb von maximal 140 Tagen abgeschlossen.
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Ab dem 1. März 2019 werden alle neuen Asylgesuche im Rahmen von beschleunigten Verfahren behandelt. Der Bundesrat hat das dritte und letzte Paket der Asylgesetzrevision auf diesen Zeitpunkt hin in Kraft gesetzt. Die Reform wurde im Juni 2016 vom Volk angenommen.

Sie kommen mit Sack und Pack und Kinder. Ab März werden ihre Asylgesuche in einem beschleunigten Verfahren behandelt.
Sie kommen mit Sack und Pack und Kinder. Ab März werden ihre Asylgesuche in einem beschleunigten Verfahren behandelt. - Keystone

In den beschleunigten Asylverfahren gelten kurze Fristen. Damit die Verfahren gleichzeitig rechtsstaatlich korrekt und fair durchgeführt werden, erhalten Asylsuchende von Anfang an eine Beratung und Rechtsvertretung. Die meisten Verfahren sollen so innerhalb von maximal 140 Tagen abgeschlossen werden.

Während dieser Zeit werden sich die Asylsuchenden in den Bundesasylzentren aufhalten. Dieses Prozedere wird seit 2014 in Zürich erprobt. Die Erfahrungen seien sehr positiv, schreibt der Bundesrat in einer Mitteilung vom Freitag.

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