Die Schweiz wird einer Resolution dem Flüchtlingspakt an der Uno-Generalversammlung in New York zustimmen.
Bundespräsident Berset, UN-Menschenrechtskommissarin Bachelet und Aussenminister Cassis in Bern.
Die Schweiz wird den Uno-Flüchtlingspakt unterzeichnen. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat wird den Uno-Flüchtlingspakt unterzeichnen.
  • Er bezieht sich im Vergleich zum Migrationspakt auf die Genfer Flüchtlingskonvention.

Der Bundesrat hat den Uno-Flüchtlingspakt geprüft und für gut befunden. Er habe das Aussendepartement (EDA) beauftragt, die Ständige Mission der Schweiz entsprechend anzuweisen und die zuständigen parlamentarischen Kommission über diesen Entscheid zu informieren, teilte der Bundesrat heute Freitag mit.

In den vergangenen Wochen hatte der Migrationspakt für Diskussionen gesorgt. Im Unterschied zu diesem bezieht sich der Flüchtlingspakt auf Personen, die dem Schutz der Genfer Flüchtlingskonvention unterstehen. Beide gehen auf eine Erklärung der Uno-Generalversammlung von 2016 zurück. Das Ziel ist es, die internationale Zusammenarbeit zu Flucht und Migration zu stärken.

Hilfe vor Ort

Der Flüchtlingspakt beruht auf geltendem internationalem Flüchtlingsrecht, namentlich auf der Genfer Konvention. Er verfolge vier Ziele, schreibt der Bundesrat. Das erste Ziel ist Hilfe für Länder wie Uganda oder Libanon, die eine grosse Anzahl Flüchtlinge aufnehmen.

Das zweite Ziel sieht eine besondere Unterstützung von Ländern in den betroffenen Regionen vor, die sich für die wirtschaftliche und soziale Integration der Flüchtlinge einsetzen. Das dritte Ziel ist eine gerechtere Teilung der Last und Verantwortung bei der Aufnahme von Flüchtlingen, das vierte die Förderung der Rückkehr.

Humanitäre Tradition

Das entspreche den Interessen der Schweiz, schreibt der Bundesrat. Mit der Unterstützung des Flüchtlingspakts bekräftige die Schweiz ausserdem ihre humanitäre Tradition.

Eine Divergenz hat der Bundesrat festgestellt: Der Pakt fordert die Staaten dazu auf, das Übereinkommen zur Verminderung der Staatenlosigkeit zu ratifizieren, dem die Schweiz nicht beigetreten ist. Der Schweiz erwachsen aber aus der Zustimmung zum Flüchtlingspakt laut dem Bundesrat keine Verpflichtungen, da dieser rechtlich nicht verbindlich ist.

Genehmigung an Generalversammlung

Der Flüchtlingspakt wurde vom Uno-Hochkommissariat für Flüchtlinge (UNHCR) ausgearbeitet und den Uno-Mitgliedstaaten zur Konsultation unterbreitet. Er wird von der Generalversammlung im Rahmen der jährlichen Resolution über die Arbeit des UNHCR genehmigt.

Der Migrationspakt wird nächste Woche an einer Konferenz in Marrakesch formell verabschiedet. Die Schweiz nimmt daran nicht teil. Der Bundesrat befürwortet zwar auch diesen Pakt, hat aber beschlossen, den Ausgang der Debatten im Parlament abzuwarten.

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