Bundesgerichtsurteil: Fleischersatz darf keine Tiernamen haben
Das Bundesgericht in Lausanne hat eine Beschwerde des Bundes gegen Bezeichnungen wie «planted Chicken» gutgeheissen.

Das Wichtigste in Kürze
- Das Bundesgericht urteilt: Fleischersatz darf keine Tiernamen haben.
- Das kantonale Labor Zürich muss eine Frist zur neuen Bezeichnung seiner Produkte setzen.
Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Bundes gegen die Verwendung von Bezeichnungen wie «planted chicken» für vegane Fleischersatzerzeugnisse gutgeheissen.
Das Zürcher Verwaltungsgericht hatte sie nach einer Beschwerde der Produktionsfirma als zulässig erklärt.
In einer öffentlichen Beratung ist das Bundesgericht am Freitag mit vier zu einer Stimme zu diesem Entscheid gelangt.
Frist zur neuen Bezeichnung der Produkte
Die Verwendung von Tierbezeichnungen für die Produkte auf der Basis von Erbsenproteinen ist somit nicht zulässig.
Mit dem Urteil des Bundesgerichts wird jedes des Zürcher Verwaltungsgerichts aufgehoben. Das kantonale Labor Zürich muss der Firma eine Frist zur neuen Bezeichnung seiner Produkte setzen.

Das Labor hatte Bezeichnungen wie «planted.chicken» 2021 untersagt.
Das Zürcher Verwaltungsgericht erachtete sie nach einer Beschwerde der Firma Planted Foods mit Sitz in Kemptthal ZH jedoch als zulässig. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) focht den Entscheid der kantonalen Vorinstanz vor Bundesgericht an.