Ein Luzerner wurde wegen massiven Stalkings vom Kantonsgericht verurteilt. Er zog das Urteil dann aber ans Bundesgericht weiter. Dieses spricht ihn nun frei.
Innenansicht des Bundesgerichtes
Das Bundesgericht in Lausanne. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Luzerner Stalker hat sich vor Bundesgericht gegen seine Verurteilung gewehrt.
  • Das Bundesgericht urteilt: Die vorhergehenden Massnahmen seien aufzuheben.
  • Die Begründung: Es sei nicht zu einer körperlichen Bedrängung gekommen.

Ein junger Luzerner hatte eine Frau monatelang gestalkt, ihr hunderte SMS geschrieben, sie immer wieder telefonisch, per Mail und auch über Briefe kontaktiert. Trotz wiederholter Abweisungen ihrerseits kontaktierte der Mann dann auch die Eltern und den Freund der Frau, wie die «Luzerner Zeitung» schreibt. Sie reichte daraufhin Strafanzeige ein.

Da Stalking in der Schweiz kein Strafbestand ist, hatte die Staatsanwaltschaft gegen ihn ein Verfahren wegen Missbrauchs einer Fernmeldeanlage, mehrfacher Nötigung und Drohung eingeleitet. Das Urteil: Eine stationäre Begutachtung, erst zwölf Tage danach wurde er entlassen – auf sein Gesuch hin. Allerdings verhängte die Staatsanwaltschaft ein Kontakverbot zur Frau, ihrer Familie und dem Freund. Er darf sich der Betroffenen nicht nähern und muss sich regelmässig einer psychiatrischen Begutachtung unterziehen. 

Der Verurteilte zog das Urteil weiter ans Bundesgericht. Seine Forderung: Alle Ersatzmassnahmen seien aufzuheben. Der Grund: Der Mann habe die Frau nicht körperlich bedrängt – ein «eigentliches Verfolgen liegt damit nicht vor». Ausserdem sei nicht von einer Wiederholungsgefahr auszugehen. Das Bundesgericht hält fest: «Sein fehlendes Gewaltpotential ist als Anzeichen dafür zu werten, dass er auch zukünftig keine schweren Vergehen begehen wird.»

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