Bundesgericht

    Bundesgericht hat kein Gehör für Fällander Gemeinderat

    Keystone-SDA Regional
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    Zürich,

    Der Gemeinderat von Fällanden darf neue Asylcontainer nicht ohne die Zustimmung einer Gemeindeversammlung bewilligen.

    Containerbau
    Ein Containerbau für Geflüchtete in Zürich. (Symbolbild) - KEYSTONE/Ennio Leanza

    Der Gemeinderat von Fällanden darf neue Asylcontainer nicht ohne Gemeindeversammlung bewilligen. Das Bundesgericht ist auf eine Beschwerde des Gemeinderats nicht eingetreten.

    Die Gemeinde habe nicht aufzeigen können, wieso es sich bei der Unterbringung von Asylsuchenden um ein wichtiges öffentliches Interesse handle, heisst es im kürzlich eröffneten Urteil des Bundesgerichts. Entsprechend sei die Beschwerde nicht berechtigt.

    Fällanden wollte für 1,5 Millionen Franken Wohncontainer zur Unterbringung von 64 Asylsuchenden kaufen. Der Gemeinderat begründete das Vorgehen mit der Erhöhung der Asyl-Aufnahmequote durch den Kanton.

    Dagegen erhoben mehrere Stimmberechtigte der Gemeinde Beschwerde. Das Zürcher Verwaltungsgericht entschied im Herbst 2023 zugunsten der Beschwerdeführenden.

    Bundesurteil bestätigt: Keine Ausgaben ohne Mitbestimmung

    Laut dem Urteil, das nun Bestand hat, waren die notwendigen Voraussetzungen, unter denen eine Ausgabe als gebunden deklariert werden darf, im vorliegenden Fall nicht erfüllt. So hätte es Alternativen zu den Wohncontainern gegeben, etwa die Unterbringung der Asylsuchenden in Zivilschutzanlagen der Gemeinde.

    Indem der Gemeinderat sich für die Wohncontainer entschied und die dafür notwendigen Ausgaben für gebunden erklärte, verunmöglichte er eine Mitbestimmung der Stimmberechtigten.

    Der Gemeinderat hätte den als neu gewerteten Kreditantrag der Gemeindeversammlung vorlegen müssen. Der Beschluss der Gemeindeversammlung würde zudem dem fakultativen Referendum unterstehen.

    Für Gemeinden, die aufgrund steigender Asylzahlen unter Druck stehen, erschwert der Entscheid die rasche Bereitstellung von zusätzlichem Wohnraum für Asylsuchende, weil solche Vorlagen bei den Stimmberechtigten häufig auf Widerstand stossen.

    Der Kanton erhöhte die Asyl-Aufnahmequote im Frühling 2023 von 0,9 auf 1,3 Prozent. Seit Juli beträgt die Quote bereits 1,6 Prozent. Pro 1000 Einwohnerinnen und Einwohner müssen die Gemeinden aktuell also 16 Asylsuchende aufnehmen.

    Kommentare

    User #2196 (nicht angemeldet)

    Das ist so schlimm! Wenn Gemeinderat trifft gegen eigene Bevölkerung ? Die Löhne von Gemeinderat werden von Steuerzahler bezahlt. Nach so eine Entscheidung muss Gemeinderat zurücktreten.

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