Bundesgericht

    Bundesgericht berät über umstrittenes Zürcher Wahlplakat

    Keystone-SDA
    Keystone-SDA

    Lausanne,

    Das Bundesgericht berät öffentlich über eine Stimmrechtsbeschwerde der Zürcher Juso. Sie hält ein Ständerats-Wahlinserat für unzulässig.

    Die Zürcher Juso hat ihre Beschwerde gegen ein Wahlinserat ans Bundesgericht weitergezogen. (Archivbild)
    Die Zürcher Juso hat ihre Beschwerde gegen ein Wahlinserat ans Bundesgericht weitergezogen. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/LAURENT GILLIERON

    Das Wichtigste in Kürze

    • Das Bundesgericht berät öffentlich über eine Stimmrechtsbeschwerde der Zürcher Juso.
    • Die Jungpartei hält ein Ständerats-Wahlinserat für unzulässig.
    • Auf diesem taten fünf der sieben Zürcher Regierungsräte Unterstützung für FDP-Noser kund.

    Das Bundesgericht berät heute Mittwoch öffentlich über eine Stimmrechtsbeschwerde der Zürcher Juso. Die Jungpartei hält ein Wahlinserat für unzulässig, auf dem fünf der sieben Zürcher Regierungsräte ihre Unterstützung für FDP-Ständeratskandidat Ruedi Noser kundtaten.

    Das Inserat erschien am 2. November vergangenen Jahres im «Tages-Anzeiger». Darauf zu sehen sind die Regierungsmitglieder Carmen Walker Späh (FDP), Ernst Stocker (SVP), Mario Fehr (SP), Silvia Steiner (CVP) und Natalie Rickli (SVP). Sie empfehlen die Wahl von Ruedi Noser im zweiten Wahlgang der Ständeratswahlen.

    Stimmrechtsbeschwerde eingereicht

    Ausser bei der Regierungsratspräsidentin Walker Späh war jeweils auch die Parteizugehörigkeit angegeben. Im Inserat hiess es zudem, dass Noser über die Parteigrenzen hinaus geachtet werde und gut mit dem Zürcher Regierungsrat zusammengearbeitet habe. Nicht aufgeführt waren die Regierungsräte Jacqueline Fehr (SP) und Martin Neukom (Grüne).

    Die Juso Kanton Zürich, die Juso Stadt Zürich und die beiden SP-Kantonsratsmitglieder Leandra Columberg und Nicola Siegrist reichten am 5. November eine Stimmrechtsbeschwerde gegen das Inserat ein. Sie forderten den Regierungsrat auf, das Inserat zu kommentieren und den genannten Regierungsräten eine Rüge zu erteilen.

    Eindeutiges Logo fehlte

    Sie begründeten ihre Eingabe damit, das Inserat erwecke den Eindruck einer Wahlempfehlung des Regierungsrates. Dies sei jedoch unzulässig. Der Regierungsrat trat nicht auf das Begehren der Juso ein. Es fehle an einer Handlung des Regierungsrats, die mit einer Stimmrechtsbeschwerde angefochten werden könne.

    Es sei zudem auf den ersten Blick ersichtlich, dass es sich nicht um eine offizielle Verlautbarung des Regierungsrates handle. Weder gebe es ein entsprechendes Logo noch einen Schriftzug, der darauf hinweisen würde.

    Die Juso hat in ihrer Beschwerde an das Bundesgericht beantragt, den Entscheid des Regierungsrats aufzuheben und die Sache an das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich zu überweisen.

    Mehr zum Thema:

    Kommentare

    Weiterlesen

    Juso 99-Prozent-Initiative
    100 Interaktionen
    99-Prozent-Initiative
    Ronja Jansen Coronavirus Fussball
    208 Interaktionen
    «Das ist Realität»
    schaffhausen rathaus kantonsrat
    1 Interaktionen
    Nein zu Motion

    MEHR IN NEWS

    Bern
    9 Interaktionen
    In Bern
    Saporischschja
    6 Interaktionen
    Kiew
    1 Interaktionen
    Braunwald GL

    MEHR BUNDESGERICHT

    9 Interaktionen
    Bundesgericht urteilt
    2 Interaktionen
    Lausanne/Glarus
    Heidi Klum Michel Péclard
    29 Interaktionen
    Gastronom Péclard

    MEHR AUS LAUSANNE

    swisslos
    7 Interaktionen
    Lausanne
    25 Interaktionen
    Lausanne
    CHUV
    25 Interaktionen
    Suspendiert!
    Barbershop
    262 Interaktionen
    Geldwäsche?