Bund muss Rückführung von Schweizer IS-Kämpfer erneut prüfen

Keystone-SDA
Keystone-SDA

Stadt St. Gallen,

Das Schweizer Aussendepartement muss das Rückführungsgesuch eines wahrscheinlich im Irak inhaftierten Schweizer IS-Kämpfers erneut prüfen.

IS
Ein Schweizer IS-Kämpfer wurde 2019 von den Syrian Democratic Forces verhaftet und inhaftiert. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Schweizer Aussendepartement muss ein Rückführungsgesuch erneut prüfen.
  • Es handelt sich dabei um einen wahrscheinlich im Irak inhaftierten Schweizer IS-Kämpfer.
  • Dem Mann droht möglicherweise die Todesstrafe.

Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Dem Mann droht möglicherweise die Todesstrafe.

Der Westschweizer reiste 2015 nach Syrien und schloss sich mutmasslich der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) an.

Mitte 2019 wurde er von den Syrian Democratic Forces verhaftet und inhaftiert. Es handelt sich dabei um ein von kurdischen Einheiten angeführtes Militärbündnis in Nord- und Ostsyrien.

IS
Dem Schweizer IS-Kämpfer droht möglicherweise die Todesstrafe. - keystone

Die konsularische Direktion des Aussendepartements lehnte im September 2025 ein Rückführungsgesuch des Betroffenen ab. Dies geht aus einem am Donnerstag publizierten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hervor.

Weil davon auszugehen sei, dass der Mann unterdessen ins Al-Karkh-Zentralgefängnis in Bagdad überführt wurde, muss das Gesuch neu geprüft werden. Im Irak droht verurteilten IS-Kämpfern die Todesstrafe.

Kommentare

User #1749 (nicht angemeldet)

Der Bund muss zwingend Rückführungen machen. Wollt ihr eine 12 Millionen Schweiz?

User #1749 (nicht angemeldet)

Ich finde die Camiöli einfach geil mit den schräg gestellten Waffen auf den hinteren Ladeflächen. Wie eine andere Art von Fasnacht.

Weiterlesen

IS
US-Zentralkommando
Handschellen
Karlsruhe/Leipzig

MEHR AUS ST. GALLEN

motorrad
St. Gallen
TSV St.Otmar St.Gallen
Handball
einbruch
3 Interaktionen
St. Gallen
St. Gallen