Das Bafu lehnt das Abschussgesuch des Kantons Glarus ab, weil die Wölfe nicht genug Schäden angerichtet hätten.
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Der Kanton Glarus darf keine Jungwölfe aus dem Kärpf-Rudel schiessen, weil die von ihnen gerissenen Nutztiere zum Teil nicht genügend geschützt waren. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/DPA/BORIS ROESSLER
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Abschussbewilligung für drei Wölfe im Kanton Glarus wurde durch das Bafu abgelehnt.
  • Die Wölfe hätten dazu nicht genug Herdentiere gerissen.
  • Auch sei der Herdenschutz in einigen Fällen ungenügend gewesen.

Der Kanton Glarus darf keine Wölfe aus dem Kärpf-Rudel schiessen. Das Bundesamt für Umwelt (Bafu) hat ein Gesuch um eine Abschussbewilligung von drei Jungwölfen abgelehnt. Die Voraussetzungen dafür seien nicht erfüllt.

Schäden zu tief für einen Eingriff

Die vom Wolfsrudel verursachten Schäden in geschützten Nutztierherden würden unter der Schwelle von zehn gerissenen Tieren liegen. Diese Zahl müsse mindestens für einen Eingriff erreicht sein, teilte das Bafu am Donnerstag mit.

Nicht alle vom Kanton Glarus angegebenen gerissenen Nutztiere seien tatsächlich geschützt gewesen.

Laut Kanton hatte das Kärpf-Rudel während vier Monaten zehn Nutztiere aus geschützten oder «nicht zumutbar schützbaren Situationen» gerissen. Der Bund teile diese Auffassung aber, schrieb der Kanton in einer Mitteilung.

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Ein Herdenschutzhund bewacht eine Schafherde. (Symbolbild) - Keystone

Ungenügender Herdenschutz

Das Bafu habe beanstandet, dass bei einem der drei Wolfsangriffe der Herdenschutz ungenügend war. Die dort getöteten Nutztiere hätten deshalb für die Wolfsregulation nicht angerechnet werden können.

Die Zuständigkeiten für die Bewilligung von Wolfsabschüssen sind je nach Situation unterschiedlich geregelt. Für Abschüssen von Einzeltieren, die Schaden anrichten, sind die Kantone zuständig. Wenn sie aber in ein Rudel eingreifen wollen, braucht es die Zustimmung des Bundesamts für Umwelt.

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