Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) schaut den IV-Stellen bei den medizinischen Gutachten besser auf die Finger. Es reagiert damit auf Kritik, die IV-Stellen stünden unter Druck, möglichst wenig neue Renten zu sprechen.
Das BSV schaut den IV-Stellen bei Gutachten besser auf die Finger: IV-Stelle in Basel. (Symbolbild)
Das BSV schaut den IV-Stellen bei Gutachten besser auf die Finger: IV-Stelle in Basel. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/GEORGIOS KEFALAS
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Das Wichtigste in Kürze

  • Grundsätzliche Änderungen seien nicht nötig, schreibt das BSV am Dienstag.

Gezielte Verbesserungen sind indessen möglich. In Zentrum stehen dabei die Zielvereinbarungen mit den IV-Stellen. Die Stellen fokussieren den Angaben gemäss auf quantitative Aspekte etwa bei den Neurenten oder der Rentenentwicklung.

In Zukunft will das BSV die Zielvereinbarungen vermehrt auf die Qualität ausrichten und etwa die versicherungsmedizinischen Abklärungen und die Leistung der IV-Stellen in den Augen ihrer Versicherten berücksichtigen.

Auch die Indikatoren für die Entwicklung der Invalidenversicherung will das BSV anpassen. So liessen die bestehenden Indikatoren keine präzisen Aussagen über die Wirksamkeit von Eingliederungsmassnahmen oder die Dauer eines IV-Verfahrens zu.

Reklamationen der Versicherten sind demnach auch nicht erfasst. Die Klientenperspektive will das BSV künftig regelmässig in Befragungen erheben. Zudem analysiert es die Auswirkungen der Rechtsprechung auf den Vollzug bei den IV-Stellen systematischer.

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