Ein Mann betätigte seine Parkbremse nicht richtig – dadurch rollte sein Auto nach hinten und erfasste einen 2-Jährigen. Der Fall kam vor Gericht.
Das Auto erfasste den kleinen Jungen. Für ihn kam jede Hilfe zu spät. - Kapo Aargau

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Mann betätigte seine Parkbremse am Auto nicht richtig.
  • Dadurch rollte dieses nach hinten und erfasste einen Vater mit seinen Söhnen.
  • Der jüngere 2-jährige Sohn überlebte den Vorfall nicht.
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In einem tragischen Vorfall vor fast zwei Jahren in Boswil AG verlor ein zweijähriger Bub sein Leben. Denn ein ungesichertes Auto geriet ins Rollen und erfasste ihn. Der Fahrzeughalter musste sich am Dienstag vor Gericht verantworten.

Ein fataler Fehler mit tödlichen Folgen

Was ist passiert? Am 26. April 2022 bemerkte ein damals 68-jähriger Mann während der Fahrt eine blinkende Kontrollleuchte an seinem Opel Meriva. Diese wies laut auf eine nicht richtig geschlossene hintere Tür hin.

Er hielt das Auto an und betätigte die elektronische Parkbremse. Allerdings auf falsche Weise. Statt den Knopf zu ziehen, drückte er ihn, was dazu führte, dass die Handbremse nicht angezogen wurde.

Nachdem er den Leerlauf eingelegt und den Motor laufen gelassen hatte, stieg der Mann aus dem Fahrzeug aus. Denn er wollte sich um die Tür zu kümmern. Das Berganfahrsystem des Autos hielt es für zwei Sekunden auf einer Strasse mit über 12 Prozent Gefälle fest. Dann löste es die Bremse wieder.

Vom Abfall abgelenkt – mit fatalen Konsequenzen

Während dieser Zeit schloss der Fahrer die hintere Tür und entdeckte am Strassenrand eine Mulde mit Abfallblech. Als er nachschauen wollte, ob er davon etwas gebrauchen könnte, begann das Auto zu rollen.

Der Mann versuchte noch, in das Auto einzusteigen. Er wurde aber von der Fahrzeugtüre erfasst und fiel nach hinten auf den Rücken.

Das Auto rollte die Strasse hinab, direkt auf eine Familie zu. Der 32-jährige Vater und seine beiden Söhne wurden vom Fahrzeug erfasst.

Der Vater und der ältere Sohn überlebten mit Schnittwunden und stumpfen Verletzungen. Doch für den zweijährigen Jungen kam jede Hilfe zu spät.

Der heute 70-jährige Beschuldigte musste sich vor Gericht wegen fahrlässiger Tötung und mehrfacher fahrlässiger Körperverletzung verantworten.

Er habe selber Grosskinder in dem Alter, das erinnere ihn immer wieder daran, was er für Fehler gemacht habe. Es tue mir sehr leid, sagte der Mann laut «Aargauer Zeitung» vor Gericht.

Nach einem abgekürzten Verfahren wurde der Mann zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 20 Monaten verurteilt. Dazu kommt eine bedingte Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 90 Franken (insgesamt 10'800 Franken).

Zudem muss er eine Busse von 2700 Franken zahlen sowie die Verfahrenskosten und die Anklagegebühr tragen.

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