Bordelle sollen Notrufknöpfe erhalten

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Luzern,

Sexbetriebe mit mehr als einer Person im Kanton Luzern sollen nur noch mit Bewilligung betrieben werden dürfen.

Verwaltung
Verwaltung (Symbolbild). - Der Bundesrat

Sexbetriebe mit mehr als einer Person im Kanton Luzern sollen nur noch mit Bewilligung betrieben werden dürfen. Die Polizei soll die Etablissements jederzeit kontrollieren können. Für die Bewilligung müssen Mindeststandards erfüllt sein, vorgesehen sind etwa Notrufknöpfe.

Das Gewerbepolizeigesetz wird so angepasst, dass die Polizei die Sexbetriebe jederzeit betreten kann. So steht es im Gesetzesentwurf, den die Luzerner Regierung am Dienstag veröffentlichte. Damit können die Behörden sicherstellen, ob die neue Bewilligungspflicht auch eingehalten wird.

Hintergrund der strengeren Kontrollen ist, dass laut Schätzung der Polizei im Kanton Luzern rund ein Drittel der 600 Sexarbeitenden illegal im Land sind oder arbeiten. 80 Prozent der Sexbetriebe könnten nicht kontrolliert werden, zumal sie nicht gastgewerblich bewilligungspflichtig sind und kein ausreichender Verdacht auf strafbare Handlung bestehe.

Als Resultat der Vernehmlassung verzichtet die Regierung auf die Bewilligungspflicht für Ein-Personen-Betriebe. Einerseits sei dort die Gefahr der Ausbeutung geringer, anderseits könnten diese durch den bürokratischen Aufwand in die Illegalität gedrängt werden.

Gebühr bis zu 4000 Franken

Die Bewilligungen werden für fünf Jahre ausgestellt. Die Gebühr muss den Bewilligungsaufwand decken und beträgt je nach Betriebsgrösse zwischen 200 und 4000 Franken. Bei Verstoss gegen die Bewilligungspflicht droht eine Busse von bis zu 20'000 Franken.

Die Bewilligung erhalten die für die Betriebsführung verantwortliche Person, der Mieter der Räumlichkeiten, in denen Sexarbeit angeboten wird, oder aber der Vermieter oder Eigentümer. Keine Bewilligung erhalten Personen, die wegen Menschenhandels oder Förderung der Prostitution bestraft sind.

Um ein Sexgewerbe betreiben zu dürfen, müssen weiter verschiedene Bedingungen erfüllt sein. Die Mindeststandards enthalten etwa Rückzugsmöglichkeiten für Sexarbeitende, eine maximale Provision von 40 Prozent des Entgelts für die sexuellen Handlungen für den Betrieb und Eingangskameras sowie Notrufknöpfe in den Zimmern gegen gewalttätige Kunden.

Das Geschäft geht jetzt an den Kantonsrat. Im Vernehmlassungsverfahren begrüssten sämtliche Teilnehmer mit Ausnahme der Grünen eine Bewilligungspflicht. Die Partei erachtet diese als kontraproduktiv.

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