Das kantonale Bildungsdepartement St.Gallen akzeptiert keine weitere Teilnahme an Streiks während den Unterrichtszeiten.
Klimastreik in Zürich
Das CO2 wurde in den letzten Jahren zum Feindbild. Doch die Klimastreiks könnten bewirken, dass das CO2 vermehrt recycelt wird. - Nau
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Das Wichtigste in Kürze

  • St.Galler Kantonsschüler hatten zwei Mal gestreikt und für das Klima demonstriert.
  • Die Teilnahme an einem weiteren Streik wird als unentschuldigte Absenz vermerkt.

Nach zwei Klimastreiks von St.Galler Kantonsschülerinnen und -schülern am 21. Dezember und 11. Januar zieht das Bildungsdepartement jetzt die Schraube an: Eine Teilnahme am nächsten Streik werde nicht mehr toleriert und gelte als unentschuldigte Absenz.

Dies teilte das kantonale Bildungsdepartement am Montag mit. Mehrere hundert Schülerinnen und Schüler der Kanti am Burggraben St.Gallen und zuletzt auch der Kantonsschulen Wil und Wattwil hatten an den beiden Klimastreiks teilgenommen, um gegen die Untätigkeit der Politik angesichts er Klimaerwärmung zu demonstrieren.

Das Bildungsdepartement und die Rektorenkonferenz der Mittelschulen hätten Verständnis für die Sorge junger Menschen um ihre Zukunft, heisst es. Das politische und gesellschaftliche Engagement von Schülerinnen und Schülern sei «richtig und wichtig.»

Amtsleiterin sucht Gespräch

Die Leiterin des Amts für Mittelschulen, Tina Cassidy, werde deshalb mit den Initiantinnen und Initianten der Streiks Kontakt aufnehmen und sich deren Anliegen erläutern lassen. Trotzdem könne eine wiederholte Streikteilnahme während des Unterrichts nicht toleriert werden.

Wer am dritten Klimastreik vom kommenden Freitag teilnimmt und deswegen im Unterricht fehlt, erhält eine unentschuldigte Absenz. Auch die Kantonsschulen anderer Kantone, etwa Basel-Stadt oder Zürich, würden dies so handhaben, schreibt das St.Galler Bildungsdepartement.

Beim ersten Klimastreik hatten die Schulen eine Absenz ihrer Schülerinnen und Schüler noch geduldet. Beim zweiten Streik verlangten die Kantonsschulen von den Schülern ein Gesuch mit Unterschrift der Eltern sowie eine persönliche, schriftliche Stellungnahme.

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