Ein Mann aus Syrien, der 2011 in einem Bieler Fastfood-Lokal zwei Angestellte niederschoss, ist beim Bundesgericht mit einer Beschwerde abgeblitzt. Darin wehrte er sich gegen die Anordnung einer Sicherheitshaft nach Ablauf seiner therapeutischen Massnahme.
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Bei McDonald’s soll man sich in Zukunft per Sprachassistent bewerben können. - Keystone
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Der Syrer wurde Ende Mai 2014 zu einer Freiheitsstrafe von 16 Jahren wegen versuchten Mordes und Raubes verurteilt. Die Strafe wurde zugunsten einer stationären therapeutischen Massnahme aufgeschoben.

Weil diese Massnahme ursprünglich bis Ende Mai 2019 angeordnet worden war, beantragten die Bewährungs- und Vollzugsdienste des Kantons Bern Ende März eine Verlängerung der Massnahme um weitere fünf Jahre. Für diesen Entscheid wurde ein forensisch-psychiatrisches Obergutachten in Auftrag gegeben.

Weil dies eine gewisse Zeit braucht, war absehbar, dass die Verlängerung der Massnahme nicht nahtlos erfolgen konnte. Das Zwangsmassnahmengericht sprach deshalb eine sechsmonatige Sicherheitshaft aus.

Der Syrer brachte daraufhin vor, es fehle an einer gesetzlichen Grundlage für die Sicherheitshaft. In ihrem am Freitag veröffentlichten Urteil kamen die Lausanner Richter zum Schluss, dass es rechtlich durchaus zulässig sei, eine Sicherheitshaft anzuordnen, für den Fall, dass es nicht möglich sei, eine Massnahme rechtzeitig zu verlängern.

In der Regel wird jeweils eine Sicherheitshaft von drei Monaten ausgesprochen. In Ausnahmefällen können es laut Bundesgericht aber auch sechs Monate sein. Im vorliegenden Fall begründet sich die Ausnahme mit der Bestellung des forensisch-psychiatrischen Obergutachtens.

Der heute 50-jährige Syrer arbeitete in der Schweiz in verschiedensten Jobs, so etwa auch bei der Fastfood-Kette McDonald's. Es gelang ihm aber nicht, beruflich wirklich Fuss zu Fassen.

Zudem litt der Mann unter psychischen Problemen und hatte Tötungsphantasien. 2009 begab er sich deswegen zum örtlichen psychiatrischen Dienst. Nach zehn Arztbesuchen brach der Mann die Therapie ab.

Zwei Jahre später, also 2011, hatte der Mann wieder einmal keine Arbeit, dafür überall Schulden. Er sei damals sehr frustriert, wütend und nervös gewesen, erzählte er vor Gericht.

In dieser Zeit kam ihm auch der Gedanke gekommen das Fastfood-Lokal in der Bieler Innenstadt zu überfallen. Von seiner früheren Arbeit bei McDonald's wusste er, dass und wann dort Geld aufbewahrt werde.

Ein erster Raubversuch scheiterte, weil das Lokal bereits geschlossen hatte, als der Syrer dort auftauchte. Am folgenden Morgen schritt er erneut zur Tat. Doch in dem Lokal lief es nach Empfinden des Täters nicht nach Wunsch.

Der Chef des Restaurants habe versucht, Zeit zu schinden und ihn bis zum Eintreffen der Polizei hinzuhalten, erzählte der Täter vor Gericht. Da habe ihn Wut gepackt und er habe auf den Mann absichtlich geschossen. Dass er dann auch noch auf eine andere Angestellte schoss, stellte der Mann als «Reflex» und «Unfall» dar.

Die beiden Opfer erlitten durch die Schusswunden massive Beeinträchtigungen. Einer der beiden Männer ist tetragelähmt und wird zeitlebens auf umfassende Hilfe angewiesen sein.

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