Schwarzenbach-Prozess in Zürich: Urteil wird im Februar gefällt
Dem Kunstsammler Urs Schwarzenbach steht der zweite Prozesstag am Zürcher Bezirksgericht bevor. Ihm wird Steuerhinterziehung vorgeworfen.

Das Wichtigste in Kürze
- Urs Schwarzenbach steht wegen Steuerhinterziehung vor Gericht.
- Sein Anwalt plädierte am ersten Verhandlungstag auf Freispruch.
- Es sind zwei weitere Personen mitangeklagt.
Für den Zürcher Kunstsammler und Hotelbesitzer Urs Schwarzenbach steht am heutigen Dienstag der zweite Prozesstag vor dem Zürcher Bezirksgericht an: Die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) fordert 7 Millionen Franken wegen Steuerhinterziehung. Das Urteil erfolgt voraussichtlich in der ersten Februarhälfte.
Schwarzenbachs Anwalt plädierte am Dienstag, wie schon am ersten Verhandlungstag im Dezember, auf Freispruch. Schwarzenbach war an der Verhandlung nicht anwesend, der 72-jährige hat sich wegen der Corona-Pandemie dispensieren lassen.
Anwalt plädiert auf Verjährung
Ihm wird vorgeworfen, 83 Kunstwerke im sogenannten Verlagerungsverfahren unverzollt in die Schweiz gebracht zu haben. Beim Verlagerungsverfahren fallen bei der Einfuhr eines Objekts keine Einfuhrsteuern an.
Schwarzenbach kooperierte dafür mit einer Galerie, welche über die notwendige Bewilligung für das Verlagerungsverfahren verfügte. Die Galerie konnte gemäss EZV jedoch gar nie über die Werke verfügen.

Im Dezember argumentierte Schwarzenbachs Anwalt, das Verfahren gegen seinen Mandanten müsse wegen Verjährung eingestellt werden. Die materielle Untersuchung gegen Schwarzenbach laufe bereits länger als die gesetzlich festgelegte Grenze von fünf Jahren. Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht.
Gültigkeit von Zahlungsbefehlen bestätigt
Neben Schwarzenbach sind zwei weitere Personen mitangeklagt. Darunter der damalige Geschäftsführer der Galerie, mit der Schwarzenbach zusammengearbeitet hatte.
Mitte Dezember unterlag Schwarzenbach in einem anderen Fall vor Bundesgericht: Dieses bestätigte, dass er der Zolldirektion rund 11 Millionen Franken an Einfuhrsteuern und 2,5 Millionen Franken Zinsen für nicht korrekt versteuerte Kunstwerke schulde.
Mitte Januar bestätigte das Bundesgericht zudem die Gültigkeit von Zahlungsbefehlen, mit denen der Kanton Zürich Steuern in der Höhe von rund 162 Millionen Franken einzutreiben versucht.