Ein Stalker, der sein Opfer 2019 erschlagen hat, ist nicht schuldfähig. Zu diesem Urteil kommt das Bezirksgericht Uster ZH. Der Täter ist psychisch gestört.
Der Eingang des Bezirksgerichts Uster.
Der Eingang des Bezirksgerichts Uster. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Stalker, der sein Opfer erschlagen hat, ist nicht Schuldfähig.
  • Dies entschied das Bezirksgericht Uster ZH.
  • Der Mann kommt in die «kleine Verwahrung».

Ein Stalker mit psychischer Störung, der im Februar 2019 in Dübendorf ZH eine junge Frau erschlagen hatte, ist nicht schuldfähig.

Er wird deshalb nicht wegen Mordes verurteilt, sondern kommt in die «kleine Verwahrung», also in eine Therapie hinter Gittern. Dies hat das Bezirksgericht Uster entschieden.

Der heute 35-Jährige hatte auf einem Parkplatz in Dübendorf eine 29-jährige Frau erschlagen. Er kannte sie von früher und hatte sie vor der Tat jahrelang gestalkt.

Mit dem Hammer erschlagen

Am Morgen des 13. Februar 2019 packte er einen Hammer und eine Kamera und fuhr zu ihrem Wohnort. Der Täter wartete, bis sie aus dem Haus kam.

Mehrmals schlug er ihr auf dem Parkplatz neben dem Haus den Hammer auf den Kopf. Dann filmte er das Opfer, riss ihm die Halskette ab und flüchtete.

Dübendorf
Ortsschild in Dübendorf. (Symbolbild) - Nau.ch/MiriamDanielsson

Der Mann leidet unter einer schweren Form des Asperger-Syndroms. Deshalb ist nicht selbstverschuldet schuldunfähig, wie das Bezirksgericht Uster am Donnerstag mitteilte.

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