Ein 35-jähriger Mann muss sich am Dienstag vor dem Bezirksgericht Horgen ZH verantworten. Er soll im Juli 2019 seine 24-jährige Freundin erstochen haben.
Bezirksgericht horgen zh
Blick auf die Anklagebank im Gerichtssaal im Bezirksgericht Horgen. (Archivbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Juli 2019 soll ein Mann in Au/Wädenswil seine Freundin erstochen haben.
  • Nun steht der 35-Jährige heute Dienstag vor dem Bezirksgericht Horgen.
  • Am 6. Juli soll das Urteil eröffnet werden.
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Vor dem Bezirksgericht Horgen ZH hat sich am heutigen Dienstag ein 35-jähriger Mann wegen Mordes zu verantworten. Er soll Ende Juli 2019 in Au/Wädenswil seine 24-jährige Freundin und Mutter des gemeinsamen Sohnes erstochen haben. Die Frau hatte offenbar bereits im April 2019 Schluss gemacht.

Zusammen mit dem gemeinsamen Sohn im Säuglingsalter wohnte sie aber weiterhin mit dem Mann zusammen. Die Beziehung war gemäss Anklageschrift geprägt von dessen Eifersucht und Kontrollwahn. Dazu gehörte auch, dass er ihre Handys nach Verfänglichem durchforstete.

Mann gab Frau die Schuld

Wenige Tage vor der Tat stiess er dort auf einen Chatverlauf, den seine Ex-Partnerin mit deren bester Freundin führte. Dort erfuhr er, dass sie eine Affäre mit einem Arbeitskollegen eingegangen war. Daraufhin verfasste er einen Brief, in dem er die Tötung der Frau und einen Suizid ankündigt. Die Schuld dafür schob er der Frau zu.

Früh am Morgen am 28. Juli 2019, einem Sonntag, ging er laut Staatsanwalt ins Zimmer der Frau. Dann schlug er der Schlafenden eine volle Champagnerflasche mehrmals auf den Kopf. Anschliessend würgte er sie, bis sie ohnmächtig wurde.

Bezirksgericht Horgen
Das Bezirksgericht Horgen ZH. (Archivbild) - Keystone

Schliesslich holte er ein Fleischmesser und stach ihr immer wieder in den Oberkörper. Die Gerichtsmediziner stellten später sechs Stiche fest. Jeder von ihnen war für sich allein tödlich, wie es in der Anklageschrift heisst.

Den zuvor geschriebenen Brief legte er gut sichtbar ins Wohnzimmer. Dann verliess er die Wohnung und liess den neun Monate alten Bub mit der toten Mutter zurück. Daraufhin fuhr nach Zürich, wo er sich auf dem Polizeiposten in Oerlikon stellte.

Anklage fordert lebenslängliche Freiheitsstrafe

Die Staatsanwaltschaft klagt den Deutschen wegen Mordes an. Sie wirft sie ihm auch vor, seine Freundin immer wieder vergewaltigt und genötigt zu haben. Zudem habe er sie in einem Brief an ihren Arbeitgeber «in ehrverletzender Art und Weise» verleumdet.

Die Anklage fordert eine lebenslängliche Freiheitsstrafe und eine Landesverweisung von 15 Jahren. Sein Anwalt wollte sich vor dem Prozess nicht zu den Vorwürfen äussern. Das Urteil wird voraussichtlich am 6. Juli eröffnet.

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