Beteiligter an Anti-Israel-Aktion muss in Zürich vor Gericht
Ein Ire wehrt sich gegen eine Freiheitsstrafe nach Anti-Israel-Protest in Zürich. Heute muss er vor Gericht erscheinen.

Ein 49-Jähriger muss am heutigen Dienstag nach einer Anti-Israel-Aktion beim Kunsthaus Zürich vor Gericht erscheinen. Der Ire wehrt sich gegen eine Freiheitsstrafe von 42 Tagen. Zu einem ersten Prozesstermin im März erschien er jedoch gar nicht erst.
Bei der Aktion am 25. November 2024 leerte eine Person vor dem Kunsthaus rote Farbe auf den Boden und über sich selber. Eine weitere legte Flyer auf, die den israelischen Ministerpräsidenten als «Faschisten» bezeichneten.
Im Innern des Kunsthauses fand damals eine Veranstaltung zugunsten des Israel-Museums in Jerusalem statt. Unter anderem trat die israelische ESC-Teilnehmerin Eden Golan auf. Personen kamen nicht zu Schaden und die Veranstaltung wurde nicht beeinträchtigt.
Sachbeschädigung durch Protestaktion
Der Beschuldigte filmte die Aktion, wie aus dem Strafbefehl hervorgeht. Er muss sich wegen Sachbeschädigung verantworten, weil er an der Aktion beteiligt war.
Die geforderte eher harte Sanktion von 42 Tagen Freiheitsstrafe geht auf sein Vorleben zurück. Der Mann verfügt über zwei Vorstrafen, kein ausreichendes Einkommen und keinen Wohnsitz in der Schweiz. Da ihn die Geldstrafen nicht beeindruckt hätten, sieht die Staatsanwaltschaft die Freiheitsstrafe vor. Zwei Tage sass der 49-Jährige schon im Gefängnis. Bei der Aktion entstand ein Sachschaden von 2500 Franken.
Gegen die beiden anderen Beteiligten liefen separate Verfahren. Zu einem auf den 21. März dieses Jahres angesetzten Verhandlungstermin erschien der Mann jedoch nicht. Weil er im Ausland wohnt, musste ihn das Bezirksgericht Zürich erneut vorladen.