Besserer Schutz für Care-Migrantinnen im Kanton St. Gallen

Arbeitnehmerinnen im Haushaltsdienst, die gebrechliche Personen rund um die Uhr betreuen, sollen über einen Normalarbeitsvertrag besser geschützt werden. Der Kanton St. Gallen will Regelungen für Care-Migrantinnen ab Juli 2020 durchsetzen.

Betreuung
Arbeitnehmerinnen im Haushaltsdienst, die gebrechliche Personen rund um die Uhr betreuen, sollen über einen Normalarbeitsvertrag besser geschützt werden. (Symbolbild) - Pixabay

Es sind vor allem Frauen, die sich in einer 24-Stunden-Betreuung um gebrechliche Personen kümmern und dabei auch in deren Haushalt wohnen.

Oftmals sind es Care-Migrantinnen aus osteuropäischen EU-Staaten, die über das Freizügigkeitsabkommen in die Schweiz gelangen. Sie arbeiten teilweise aber zu Tiefstlöhnen, ihre Arbeitsbedingungen mit nächtlichem Pikettdienst sind kaum geregelt und es fehlt oft auch am Versicherungsschutz.

Gewerkschaften und Personalverbände wie der VPOD fordern schon länger, dass der Bund zum besseren Schutz dieser Frauen einen Normalarbeitsvertrag (NAV) erlässt, in dem neben den Mindestlöhnen auch Arbeitszeiten geregelt werden. Ein solcher Vertrag liegt nun vor. Es ist aber den Kantonen überlassen, ob sie ihn übernehmen wollen.

Der Modell-Vertrag des Bundes enthalte Regeln zur Bezahlung von Präsenzzeiten, von Pausen und wöchentlicher Freizeit, stellt SP-Kantonsrätin Bettina Surber in einer Interpellation fest, die sie Mitte September eingereicht hat. Bisher seien diese Bestimmungen vom Kanton St. Gallen nicht übernommen worden.

Es sei bedenklich, dass das Volkswirtschaftsdepartement nicht umgehend alles daran setze, Arbeitsbedingungen in dieser Tieflohnbranche zu regeln, kritisiert sie. Es handle sich um Minimalanforderungen, aber mindestens diese gelte es konsequent umzusetzen.

Ungewöhnlich schnell, nur einen knappen Monat später, hat die Regierung bereits ihre Antwort veröffentlicht. Die Umsetzung sei an der Arbeit und ein Regelungskonzept bereits gutgeheissen worden, schreibt sie. Geplant ist, den Normalarbeitsvertrag Hauswirtschaft im Kanton St. Gallen auf den 1. Juli 2020 in Kraft zu setzen.

Bei den Vorarbeiten habe es sich gezeigt, dass die Problematik komplex sei. Der Geltungsbereich der neuen Regelungen müsse weiter gefasst werden, als dies der Bund vorsehe. So hätten Ergebnisse von Kontrollen gezeigt, dass es prekäre Arbeitsbedingungen auch bei der Kinderbetreuung in Privathaushalten gebe.

Angestrebt werde «eine ausgewogenen Lösung» für den verbesserten Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der 24-Stunden-Betreuung. Dies solle zu einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen und einem erhöhten Schutzniveau führen, «ohne solche Arbeitsverhältnisse wegen einer zu hohen Regelungsdichte zu verunmöglichen».

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