Besserer Konsumentenschutz bei Vertragsverlängerung
Konsumenten sollen künftig nochmals benachrichtigt werden, bevor sich ein Vertrag automatisch verlängert.

Das Wichtigste in Kürze
- Konsumenten sollen benachrichtigt werden, bevor sich ein Vertrag automatisch verlängert.
- Das hat die Rechtskommission des Ständerats beschlossen.
Bevor sich ein Vertrag automatisch verlängert, sollen die Konsumentinnen und Konsumenten benachrichtigt werden. Das hat die Rechtskommission des Ständerats mit 11 zu 10 Stimmen beschlossen, wie sie am Freitag mitteilte.
Die Ergänzung des Obligationenrechts geht auf eine parlamentarische Initiative zurück. Die Kommission hatte diese zunächst angenommen, wollte sie nach der Vernehmlassung aber abschreiben. Der Nationalrat lehnte das ab, weshalb ihm die Rechtskommission nun eine Gesetzesänderung vorlegt.
Nachricht für Konsumenten
Diese sieht vor, dass die Konsumentin oder der Konsument vor der erstmaligen automatischen Verlängerung eines Vertragsverhältnisses benachrichtigt werden muss. In der Nachricht soll ausdrücklich auf das vereinbarte Recht zur Beendigung des Vertrages hingewiesen werden.
Eine Minderheit will darauf verzichten. Eine andere Minderheit beantragt, dass die Informationspflicht vor jeder Vertragsverlängerung angewendet werden soll.