Das Obergericht des Kantons Zürich verhandelte heute den Fall eines Noch-Ehepaars. Doch die Schilderungen der Beschuldigten gehen diametral auseinander.
Ein Richterhammer aus Holz liegt auf der Richterbank.
Die Justiz untersucht die beiden Grossspenden an die AfD. - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Frau muss sich wegen versuchten Mordes an ihrem Ehemann vor Gericht verantworten.
  • Er soll sie geschlagen und vergewaltigt haben. Ihre Schilderungen gehen weit auseinander.
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Vor dem Obergericht des Kantons Zürich sind am Montag eine Frau und ihr (Noch-)Ehemann befragt worden. Er soll sie vergewaltigt und misshandelt haben. Sie wollte ihn mutmasslich ermorden. Die beiden schilderten ihre Ehe als Horror – jeweils mit umgekehrten Vorzeichen.

Es sei «spannend zu hören, wie die Eheleute einander beschrieben haben», sagte der Staatsanwalt zu Beginn seines Plädoyers. Es erinnere an ein Schwarz-Weiss-Bild und dessen Umkehrung, sagte der Staatsanwalt.

Laut der 55-jährigen Frau war ihr heute 50-jähriger Mann – beide stammen aus dem Kosovo – ein regelrechter Pascha. Er habe nichts gemacht zu Hause. Sie sei für alles zuständig gewesen, vom Einkaufen über die Kinderbetreuung bis hin zur Steuererklärung. Zudem arbeitete sie als Pflegeassistentin.

häusliche gewalt
Der Mann soll seine Ehefrau geschlagen haben. - dpa-infocom GmbH

Obendrein habe er sie geschlagen. Wenige Jahre nach der Eheschliessung 1991 habe sie ins Frauenhaus flüchten müssen. Aufgrund der Streitigkeiten sei der Mann 2012 vorübergehend ausgezogen.

Wegen der vier Kinder habe man sich aber wieder zusammengerauft. Kurz vor dem Zeitpunkt des angeklagten Mordversuchs zog der Mann erneut aus der Familienwohnung aus.

Er habe seine Frau nie geschlagen

Seine Schilderung war diametral anders als ihre: Er beschrieb die Frau als Furie. Er habe alles machen müssen, für Rechnungen und Steuern sei allerdings sie zuständig gewesen. Manchmal habe sie geholfen im Haushalt. Die Frau habe ihn gar gezwungen, seine Arbeit aufzugeben, um zuhause die Kinder zu betreuen.

Es habe viel Streit gegeben, unter anderem wegen Geld. Aber geschlagen habe er die Frau niemals – das würde er nie tun. Sie habe ihn geschlagen und auch die Kinder. Auch zum Sex habe er sie nie gezwungen, wie die Anklage ihm vorwirft.

Die Frau hatte zu den konkreten Vorwürfen nichts gesagt. Auch der Mann machte immer wieder von seinem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch.

Scheidung zweimal eingereicht

Zweimal habe er die Scheidung eingereicht, sagte der Mann. Zweimal habe sie sich geweigert, die Konvention zu unterschreiben. Er hoffe, diesmal könne die hängige Scheidung durchgezogen werden.

«Ich will nichts mehr mit ihr zu tun haben», sagte er. Verzeihen werde er ihr nie.

Obergericht Zürich
Das Obergericht in Zürich. (Symbolbild) - keystone

Laut Anklage hat die Frau an einem Abend Anfang 2018 ihren Mann in die Familienwohnung bestellt, damit er noch einige seiner Habseligkeiten holen könne. Sie hatte sein Lieblingsgetränk vorbereitet und eine hohe Dosis Medikamente hineingemixt. Mit diesem «Giftcocktail» habe sie den Mann vergiften wollen, sagte der Staatsanwalt. Der Mann fiel aber nur in einen tiefen Schlaf.

Als die Frau am Morgen feststellte, dass der Mann noch lebte, nahm sie ein Handy-Ladekabel, ging ins Zimmer, in dem er schlief, und zurrte ihm das Kabel um den Hals. Er sei «dem Tod sehr nahe gewesen», als die erwachsenen Kinder dazukamen. Eine Tochter rief die Polizei.

Freiheitsstrafen und Landesverweise gefordert

Für die Frau fordert der Ankläger Schuldsprüche wegen versuchten Mordes und weiterer Delikte. Er verlangt eine Freiheitsstrafe von 16 Jahren sowie eine Landesverweisung von 15 Jahren. Den Mann will er wegen mehrfacher Vergewaltigung und Nötigung sowie weiterer Delikte zu einer vierjährigen Freiheitsstrafe verurteilt sehen. Er soll für zehn Jahre des Landes verwiesen werden.

Die beiden Verteidiger kommen am Nachmittag zu Wort. Dann haben auch die beiden Beschuldigten Gelegenheit zu je einem Schlusswort.

Das Bezirksgericht Zürich hatte die Frau im November 2020 wegen versuchter vorsätzlicher Tötung und weiterer Delikte zu achteinhalb Jahren Freiheitsentzug und einer teilbedingten Geldstrafe verurteilt. Es ordnete eine siebenjährige Landesverweisung an.

Den Mann sprach die erste Instanz mangels Beweisen vom Vorwurf der Vergewaltigung und Nötigung frei. Es verurteilte ihn aber wegen Betrugsdelikten zu einer Geldstrafe. Eine Landesverweisung sprach es nicht aus.

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