Im «Höhlenmord»-Prozess empfiehlt der Sachverständige eine langfristige Therapie für den Angeklagten.
Am Bruggerberg bei Brugg AG sperrte ein junger Mann 2019 einen Kollegen in einer Höhle ein. Er liess ihn zurück. Ein Jahr später wurde dessen Leiche aufgefunden. (Archivbild)
Am Bruggerberg bei Brugg AG sperrte ein junger Mann 2019 einen Kollegen in einer Höhle ein. Er liess ihn zurück. Ein Jahr später wurde dessen Leiche aufgefunden. (Archivbild) - sda - Wikipedia/CC BY 3.0
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Vor dem Aargauer Obergericht hat der psychiatrische Sachverständige am Montag erklärt, der Beschuldigte im sogenannten «Höhlenmord» vom Bruggerberg benötige längerfristig therapeutische Behandlung. Damit ist zumindest ein Berufungsziel des Beschuldigten kaum erreichbar.

Mit seiner Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil des Bezirksgerichts Brugg will der heute 25-jährige Beschuldigte drei Ziele erreichen: eine kürzere Freiheitsstrafe, einen Freispruch vom Vorwurf des versuchten Mordes im Tessin. Damals soll er seinen Freund einen Steilhang hinunter geschubst haben.

Berufungsziele in Gefahr

Und eine Massnahme für junge Erwachsene, die nur bis zum 30. Geburtstag dauern darf. Das Bezirksgericht hatte den Schweizer im Oktober wegen Mordes (am Bruggerberg) und versuchten Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 16 Jahren und zwei Monaten verurteilt. Es ordnete eine stationäre Massnahme für Erwachsene an. Ihre Dauer hängt vom Behandlungserfolg ab.

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