Beschuldigter soll Opfer in Uster ZH in Notwehr erstochen haben
Der Verteidiger des Beschuldigten hat am Freitag vor dem Zürcher Obergericht von Notwehr gesprochen. Im November 2022 hatte der junge Mann im Streit einen anderen Partygast mit Messerstichen getötet.

Auch der Beschuldigte macht Notwehr geltend. Sein Verteidiger monierte an der Berufungsverhandlung vor dem Zürcher Obergericht einseitige Ermittlungen. Zahlreiche entlastende Aspekte seien nicht berücksichtigt worden. Er ging akribisch auf den Ablauf des Streits ein, in dem sein Mandant der Unterlegene gewesen sei.
Das Institut für Rechtsmedizin habe klar festgestellt, dass das spätere Opfer dem Beschuldigten zahlreiche Faustschläge verpasst habe. Der Beschuldigte habe die Messerstiche schliesslich auf dem Rücken liegend am Boden ausgeführt, während er von seinem über ihm befindlichen Kontrahenten fixiert worden sei.
Zum tödlichen Streit war es in den frühen Morgenstunden des 27. November 2022 nach einer Geburtstagsparty in Uster gekommen. Zur Auseinandersetzung kam es, weil der Beschuldigte keinen Mitfahrplatz mehr im Auto bekam. Das Bezirksgericht Uster hatte ihn 2024 wegen vorsätzlicher Tötung zu elf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.






